Erste Leitlinie zum Umgang mit Suizidhilfe-Anfragen vorgestellt
Medizinische Fachgesellschaften legen in Halle eine interdisziplinäre Leitlinie mit 45 Empfehlungen vor. Sie soll Ärzten und Pflegekräften Orientierung im Umgang mit Sterbewünschen geben – vor dem Hintergrund steigender Zahlen assistierter Suizide und einer weiterhin ungeklärten Rechtslage.
Angesichts steigender Zahlen assistierter Selbsttötungen in Deutschland haben Medizinerinnen und Mediziner eine neue Leitlinie zum Umgang mit entsprechenden Anfragen vorgestellt. Das Regelwerk mit dem Titel «Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung» soll Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen wissenschaftlich fundierte Empfehlungen und Orientierung für die Gesprächsführung geben. Die Präsentation organisiert die Universität Halle (Saale), wie die Hochschule mitteilte.
Nach jahrelangen Vorbereitungen handelt es sich nach Angaben der Universität um die erste interdisziplinäre Leitlinie zu diesem Thema. Sie wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus Medizin, Pflege und Angehörigenorganisationen erarbeitet und umfasst 45 Empfehlungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Todeswünsche angemessen zu verstehen sind, wie fundierte Informationen und Beratungen ermöglicht werden können und wie die Voraussetzungen einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung fachlich zu bewerten sind.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften hatte zuvor auf eine Lücke hingewiesen: Es fehlten «konkrete Standards für den Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive». Mitarbeitende unterschiedlicher Fachrichtungen würden immer wieder mit solchen Anfragen konfrontiert. Besonders relevant seien die Prüfung der Freiverantwortlichkeit sowie die Aufklärung über bestehende alternative Handlungsmöglichkeiten.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar. Erlaubt ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei – sie kann etwa in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen. Ein Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 gekippt, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Sofern die Suizidentscheidung freiverantwortlich erfolgt, haben Menschen rechtlich die Möglichkeit, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen.
Im Gesundheitswesen werden seitdem klare und sichere Regelungen angemahnt. Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe waren 2023 im Bundestag beraten worden, hatten aber keine Mehrheit gefunden. Im September sprach sich der Deutsche Juristentag für ein Gesetz zur Sterbebegleitung aus.
Die Zahl der assistierten Selbsttötungen in Deutschland ist seit 2020 gestiegen. Nach Angaben der Universität Halle meldeten Suizidhilfe-Organisationen für 2025 mehr als 1.200 Fälle. Die Dunkelziffer liege womöglich «deutlich höher». Laut dem Statistischen Bundesamt beendeten im Jahr 2025 insgesamt 11.334 Menschen in Deutschland ihr Leben durch einen Suizid – 9,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil an den Todesursachen insgesamt lag wie in den Vorjahren bei 1,1 Prozent.
Die neue Leitlinie soll Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen helfen, mit Todeswünschen professionell umzugehen. Sie ist keine rechtliche Regelung, sondern eine fachliche Orientierung. Die Vorstellung am Donnerstag in Halle dürfte die Debatte über den gesetzlichen Rahmen und die Praxis der Suizidhilfe in Deutschland weiter beleben.
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