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Hamburger Verfassungsgericht lehnt Wiederholung des Grundeinkommens-Volksentscheids ab

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Anträge der Initiatoren auf Wiederholung des Volksentscheids zum bedingungslosen Grundeinkommen zurückgewiesen. Die Richter sahen keine Fehler von solchem Gewicht, dass das Abstimmungsergebnis von 62,7 Prozent Gegenstimmen hätte aufgehoben werden müssen.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Volksentscheid zum bedingungslosen Grundeinkommen nicht wiederholt wird. Die Anträge der Initiatoren wurden am Freitag bei der Urteilsverkündung zurückgewiesen, wie Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler mitteilte. Die Initiative «Hamburg testet Grundeinkommen» war im Oktober vergangenen Jahres mit ihrem Anliegen deutlich gescheitert.

Die Initiatoren hatten drei wesentliche Verfahrensfehler geltend gemacht. Sie bemängelten, dass die Abstimmungsunterlagen bereits verschickt worden seien, bevor die begleitende Plakatkampagne überhaupt ohne Genehmigung hätte starten dürfen. Zudem sahen sie das Neutralitätsgebot verletzt, weil sich Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) mehrfach gegen den Volksentscheid ausgesprochen hatte. Schließlich warfen sie den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen vor, in ihrer den Abstimmungsunterlagen beigefügten Stellungnahme die Unwahrheit behauptet zu haben.

Das Gericht folgte diesen Einwänden in weiten Teilen nicht. Es sei im Abstimmungsverfahren nicht zu Fehlern gekommen, «die von solchem Gewicht wären, dass das grundsätzlich anzuerkennende erhebliche Interesse an dem Bestand des Abstimmungsergebnisses zurückzustehen hat», sagte Voßkühler. Sie verwies auf die Deutlichkeit des Ergebnisses: 62,7 Prozent der Abstimmenden votierten gegen die Vorlage, nur 37,3 Prozent dafür. Konkret stimmten 212.680 Hamburgerinnen und Hamburger für den Volksentscheid, 357.619 dagegen. Die Beteiligung lag bei 43,7 Prozent.

Die Initiative hatte den ersten staatlichen Modellversuch dieser Art in Deutschland angestrebt. 2.000 repräsentativ ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger sollten drei Jahre lang ein Grundeinkommen erhalten. Im Jahr 2025 wären dies monatlich 1.346 Euro zuzüglich Krankenversicherung gewesen, wobei eigene Einkommen angerechnet worden wären. Ein wissenschaftliches Verfahren sollte klären, ob das Grundeinkommen funktioniert.

Die vorzeitige Versendung der Abstimmungsunterlagen sei zwar zutreffend, erklärte das Gericht, rechtlich aber nicht zu beanstanden, da das Volksabstimmungsgesetz keine Vorgaben mache, ab wann die Unterlagen verschickt werden dürfen. Sie müssten lediglich spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag vorliegen. Auch die Äußerungen von Senatorinnen und Senatoren sah das Gericht nicht als Verstoß gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Die betreffenden Äußerungen von Senatsmitgliedern seien nicht in amtlicher Eigenschaft erfolgt, so Voßkühler. Sie hätten sich ausdrücklich als SPD-Parteipolitiker geäußert.

Dass der Senat für die Abwicklung des Volksentscheids einschließlich der Feststellung des Ergebnisses zuständig ist, bedeute nach Auffassung des Gerichts nicht, dass er sich außerhalb seiner Funktion als Abstimmungsleitung zwingend neutral verhalten müsse. Er könne unter Wahrung des Sachlichkeitsgebots durchaus zum Volksentscheid Stellung nehmen. Finanzsenator Dressel zeigte sich zufrieden: Das Gericht habe klargestellt, dass er keine Rechte verletzt habe. «Eine wirklich wichtige Klarstellung», sagte er. Die Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf, von ihren politischen Vertretern in Senat und Bürgerschaft zu erfahren, wie sie zu einem Volksentscheid stehen. «Auch ich habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung – und davon mache ich im Rahmen der politischen Willensbildung gern Gebrauch», so Dressel.

Der Vorwurf, dass die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im amtlichen Informationsheft an mehreren Stellen gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen hätten, sah das Gericht dagegen als teilweise begründet an. So hatten SPD und Grüne unter anderem behauptet, dass zu den erwarteten Kosten von rund 46 Millionen Euro noch Kosten für Verwaltung, Forschung und Beratung hinzukämen. Das sei objektiv unzutreffend und nicht nachvollziehbar, erklärte die Gerichtspräsidentin unter Verweis auf den zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf. Die Fehler im Abstimmungsverfahren erwiesen sich im Ergebnis jedoch nicht als so gewichtig, dass sie das Interesse am Bestand des Abstimmungsergebnisses überwiegen könnten.

Trotz der Niederlage vor Gericht wertet Antragsteller Otto Lüdemann die Initiative als Etappenerfolg auf dem Weg zum Grundeinkommen. 2016 hätten in der Schweiz 23 Prozent für ein Grundeinkommen gestimmt. «Beim Hamburger Volksentscheid 2025 stimmten 37 Prozent für den Modellversuch», sagte Lüdemann. Damit sei die Zustimmung in Hamburg deutlich höher gewesen – obwohl hier ein konkreter Gesetzentwurf mit allen Fragen seiner praktischen Umsetzung zur Abstimmung stand. Es war bereits der zweite Anlauf der Initiative für ein Grundeinkommen in Hamburg; Anfang 2020 hatten die Initiatoren schon einmal die notwendige Zahl von 10.000 gültigen Unterschriften gesammelt.

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Dominik Zimmermann

Autor

Wirtschaftsanalyst

Dominik Zimmermann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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