Experten fordern bessere Abstimmung zwischen Behörden, Bundeswehr und Unternehmen in Krisen
Eine Analyse des Fachvereins AFCEA Bonn zeigt: Bei großflächigen Krisen in Deutschland fehlt es nicht an Recht oder Technik, sondern an verbindlichen Verfahren zur Zusammenführung von Informationen und raschen Klärung von Zuständigkeiten. Befragt wurden 55 Fachleute aus Behörden, Hilfsorganisationen, Industrie und kritischer Infrastruktur.
Bei der Bewältigung großflächiger Krisenlagen in Deutschland ist die Abstimmung zwischen Behörden, Ländern, Bundeswehr und Betreibern kritischer Infrastruktur die zentrale Schwachstelle. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bestandsaufnahme des Fachvereins AFCEA Bonn, die auf Gesprächen mit 55 Fachleuten aus Behörden, Hilfsorganisationen, Industrie sowie Kliniken und anderen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur basiert. Die Autoren erheben ausdrücklich keinen Anspruch auf Repräsentativität.
Nach Einschätzung der Fachleute mangelt es weder an rechtlichen Vorgaben noch an einzelnen technischen Fähigkeiten. Entscheidend fehle es vielmehr an verbindlichen Verfahren, um Informationen zusammenzuführen und Zuständigkeiten im Ernstfall rasch zu klären. Das geht aus dem Positionspapier hervor, das die Ergebnisse der Befragung zusammenfasst.
Als anschauliches Beispiel schildern die Autoren den Fall eines Lebensmittelhändlers, dessen Lagerbestände sowohl in militärischen Operationsplanungen als auch in der zivilen Vorratsplanung berücksichtigt werden. Bei der zivilen Planung habe die Information gefehlt, dass dieselben Bestände bereits militärisch eingeplant waren. Der Fall illustriert nach Darstellung der Autoren das Risiko, knappe Ressourcen parallel zu verplanen und dadurch im Krisenfall doppelt zu binden.
Ein weiteres Defizit sehen die Fachleute im Gesundheitswesen. Es fehle eine zentrale Stelle, die befugt sei, eine bundesweite Patientensteuerung vorzunehmen. Eine solche Steuerung könne etwa notwendig werden, falls im Nato-Bündnisfall kurzfristig eine Zahl von Verwundeten behandelt werden müsse, für die die eigenen Kapazitäten der Bundeswehr nicht ausreichten. Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, was eine bundesweit abgestimmte Reaktion zusätzlich erschwert.
Ein drittes Problemfeld betrifft die Personalplanung in Unternehmen. Einige der befragten Arbeitgeber sehen es als problematisch an, dass sie nicht routinemäßig abfragen dürfen, welche ihrer Beschäftigten sich ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) oder bei der Feuerwehr engagieren. Unternehmen müssten für Krisenlagen jedoch wissen, welche Mitarbeiter im Einsatzfall gebunden sein könnten, argumentieren sie. Das THW-Gesetz schützt Beschäftigte davor, wegen ihrer Verpflichtung zum THW-Dienst oder wegen des Dienstes Nachteile im Arbeitsverhältnis zu erleiden.
Der Verein AFCEA Bonn versteht sich als Austauschplattform für den Dialog von Bundeswehr, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Wissenschaft und Industrie. Die Bestandsaufnahme speist sich aus dieser Gesprächsrunde und bündelt die Erfahrungen der Beteiligten. Sie benennt damit Schnittstellen, an denen im Ernstfall Informationen und Zuständigkeiten aneinander vorbeilaufen können.
Die Analyse macht deutlich, dass die Herausforderung weniger in der Schaffung neuer Rechtsgrundlagen oder Technologien liegt als in der praktischen Verzahnung der vorhandenen Strukturen. Verbindliche Verfahren zur Informationsweitergabe und klare Zuständigkeitsregelungen könnten nach Ansicht der Fachleute dazu beitragen, die Abstimmung zwischen zivilen und militärischen Stellen sowie der kritischen Infrastruktur zu verbessern.
6




