Gericht weist Klage gegen Containerhafen Swinemünde erneut ab
Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat die Klage der Bürgerinitiative Lebensraum Vorpommern und der Gemeinde Heringsdorf gegen die Umweltgenehmigung für das Containerterminal in Swinemünde endgültig abgewiesen. Die Gegner prüfen weitere rechtliche Schritte gegen die Baugenehmigung.
Die Gegner des geplanten Tiefwasser-Containerterminals in Swinemünde (Swinoujscie) haben vor dem Obersten Verwaltungsgericht Polens eine weitere Niederlage erlitten. Das Gericht wies die Klage gegen die Umweltgenehmigung für das Milliardenprojekt in vollem Umfang ab, wie Polens Vizeminister für Infrastruktur, Arkadiusz Marchewka, der Nachrichtenagentur PAP sagte. Damit ist die Entscheidung in höherer Instanz rechtskräftig. Bereits vor mehr als einem Jahr hatte ein polnisches Gericht die Klage in erster Instanz zurückgewiesen.
Die Klage war nach Angaben von Rainer Sauerwein von der Bürgerinitiative Lebensraum Vorpommern gemeinsam mit der Gemeinde Heringsdorf eingereicht worden. Sauerwein bestätigte die Abweisung. Die Begründung des Gerichts liegt den Klägern nach seinen Worten noch nicht vor. Marchewka erklärte, das Gericht habe in seiner Entscheidung betont, dass das Bauvorhaben nicht nur für die Region und Polen, sondern auch auf europäischer Ebene von großer Bedeutung sei. «Wir machen einfach weiter», sagte der Vizeminister.
Auch die Hafenverwaltung von Stettin und Swinemünde zeigte sich zufrieden. Krzysztof Sadowski, stellvertretender Vorstandschef für Infrastruktur, erklärte, die Versuche, dieses strategische Investitionsvorhaben zu behindern, seien unbegründet gewesen. Mit der rechtskräftigen Umweltgenehmigung werde man die Arbeiten fortsetzen. Das Terminal gilt als eines der größten Projekte der polnischen Seewirtschaft und soll früheren Angaben zufolge bis 2029 fertiggestellt werden. Einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur bewegt sich das Investitionsvolumen im Milliardenbereich. Der Hafen soll für die Abfertigung der größten Transatlantikschiffe mit bis zu 400 Metern Länge ausgelegt sein.
Die Gegner halten an ihrer Kritik fest und prüfen weitere rechtliche Schritte. Sauerwein verwies darauf, dass es noch mögliche Rechtsmittel gebe, etwa eine Klage gegen die Baugenehmigung. Die jüngste Klage sei auch deshalb abgewiesen worden, weil sich die Vorhabensträger auf überragendes öffentliches Interesse berufen hätten. Er sprach von einem Paragrafen, der inflationär gebraucht werde, um Umweltrecht auszuhebeln. Die EU-Kommission habe dem Vorhaben jedoch zugestimmt.
Sauerwein kritisierte, dass «eine hochsensible, naturgeschützte Region» betroffen sei. Allein für die Fahrrinne würden weite Teile der Ostsee umgegraben, die sich ohnehin in einem schlechten ökologischen Zustand befinde. Auch mit Havarien sei zu rechnen. Die Bürgerinitiative Lebensraum Vorpommern und die Gemeinde Heringsdorf auf Usedom sehen durch das Projekt die deutschen Seebäder und die Umwelt in der Grenzregion beeinträchtigt.
Für die Betreiber bedeutet die rechtskräftige Umweltgenehmigung Planungssicherheit. Der Hafen soll die wirtschaftliche Bedeutung der Region stärken und Polens Stellung im internationalen Seeverkehr ausbauen. Die Gegner wollen sich mit dem Urteil nicht abfinden und prüfen nun, ob sie gegen die Baugenehmigung vorgehen können. Ob und wann sie einen weiteren Anlauf unternehmen, ist offen.
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