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Landgericht Braunschweig weist Schmerzensgeldklage nach Germanwings-Absturz ab

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen auf zusätzliches Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die Richterin verwies auf gleichwertige Ansprüche gegen die Fluggesellschaft Germanwings und das Montrealer Übereinkommen.

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes auf zusätzliches Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer können die Angehörigen gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings GmbH geltend machen. Ein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen den Staat stehe ihnen daher nicht zu.

Die Richterin verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Bereits zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht und erklärt, die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft richten.

Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat. Geklagt hatten 30 Hinterbliebene, die jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland verlangten. Sie werfen den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht zu haben. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug.

Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland und Spanien. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Unter den 150 Insassen waren auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die sich auf der Rückreise von einem Schüleraustausch in Spanien befanden. Die Katastrophe löste große Bestürzung und Trauer aus.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben des Unternehmens erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld. Für jedes Todesopfer sollen zudem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Die Folgen der Katastrophe beschäftigten über die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern. In Verfahren um zusätzliches Schmerzensgeld erlitten Hinterbliebene bereits Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm. In diesen Prozessen ging es um Ansprüche gegen die Konzernmutter Lufthansa. Die Gerichte sahen die Verantwortung für die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat.

Ein Hinterbliebener, Klaus Radner, hatte nach Prozessbeginn Ende August seine geringen Erfolgsaussichten mit einem Prozent angegeben. Er verlor bei dem Absturz seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter. Radner vertrat die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hätten. Ziel der Klage sei es, die Verantwortlichen zu benennen und Klarheit zu schaffen, damit sich ein solcher Fall niemals wiederhole. Ein weiterer Kläger, Engelbert Tegethoff, der ebenfalls eine Tochter verlor, betonte, es gehe nicht um Geld, sondern darum, dass eine solche Katastrophe nie wieder passiere. Dann wäre der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen.

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Christoph Reichert

Autor

Politischer Korrespondent

Christoph Reichert berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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