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Montag, 19. Oktober 2026

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Berliner SPD will Koalitionsverhandlungen mit Linken und Grünen aufnehmen

Der Landesvorstand der Berliner SPD hat sich mit breiter Mehrheit für Koalitionsverhandlungen mit der Linken und den Grünen ausgesprochen. Die Grünen entscheiden am Abend, die Linke erst auf einem Parteitag am 31. Oktober. Im Falle einer Einigung könnte Anfang November Rot-Grün-Rot starten.

Die Berliner SPD will Koalitionsverhandlungen mit der Linken und den Grünen aufnehmen. Das beschloss der Landesvorstand bei einer digitalen Sitzung mit breiter Mehrheit, wie aus Parteikreisen verlautete. Damit rückt ein rot-grün-rotes Bündnis in der Hauptstadt einen entscheidenden Schritt näher.

Die Grünen wollen noch am Abend bei einem kleinen Parteitag über den Beginn von Koalitionsgesprächen entscheiden. Die Linke berät darüber erst auf einem Parteitag am 31. Oktober. Grund für die Verzögerung sind die zweiwöchigen Herbstferien in Berlin. Stimmen beide Parteien zu, könnten die Koalitionsgespräche Anfang November beginnen.

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden. Dahinter folgen die CDU mit 18,8 Prozent, die AfD mit 16,3 Prozent, die Grünen mit 14,3 Prozent und die SPD, die mit 12,1 Prozent ihr historisch schlechtestes Ergebnis erzielte. Die bisher regierende CDU/SPD-Koalition hat ihre Mehrheit verloren. Gelingt die Bildung einer rot-grün-roten Regierung, könnte die Linke-Fraktionschefin Elif Eralp erste Regierende Bürgermeisterin ihrer Partei in Berlin werden.

Die drei Parteien hatten sich am Samstag auf ein Sondierungspapier verständigt. Die Verhandlungen gestalteten sich zeitweise schwierig, insbesondere wegen der Diskussion um ein konsequentes Vorgehen gegen Antisemitismus, die durch mehrere Vorfälle in den Reihen der Linken angeheizt wurde. Eine gemeinsame Erklärung zum Thema Antisemitismus, auf die sich die Parteien noch vor Beginn der Sondierungen verständigt hatten, soll im Falle einer Regierungsbildung in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Darin bekennen sich Linke, Grüne und SPD zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zu einer Zweistaatenlösung, die sowohl Israels Sicherheit als auch die Selbstbestimmung der Palästinenser ermöglichen soll. Bei Verstößen gegen die vereinbarten Grundsätze sind Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss angedacht.

Das bundesweit umstrittenste Vorhaben der drei Parteien dürfte die Vergesellschaftung von etwa 160.000 Wohnungen von fünf Konzernen sein. Eine solche Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung wäre in Deutschland bislang einmalig. Ziel ist, durch mehr Einfluss auf den Wohnungsmarkt den zuletzt stetigen Anstieg der Mieten zu bremsen. Die Umsetzung könnte sich jedoch hinziehen: Mitte 2028 wollen die Parteien ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit wird es wohl vom Verfassungsgericht überprüft; Klagen aus der Wohnungswirtschaft gelten als sicher.

Die Entschädigungssumme für die Wohnungskonzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen sein sollen private Konzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin; einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie behalten. Am stärksten betroffen wäre der Immobilienkonzern Vonovia mit eigenen Angaben zufolge 130.000 Wohnungen in Berlin. Das Unternehmen erklärte, eine Vergesellschaftung in der geplanten Art und Weise sei verfassungswidrig und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Um den Wohnungsmangel zu überwinden, brauche es erhebliche private Investitionen, Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld.

Auch Wirtschaftsverbände sowie Bundespolitiker von Union und SPD lehnen die Pläne ab. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht eine «Gefahr für den Standort», die weit über Berlin hinausgehe. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) bezeichnete Vergesellschaftungen als das Dümmste, was man machen könne. Es werde Geld, das Berlin nicht habe, für Wohnungen ausgegeben, die es schon gebe, sagte er in der ARD-Sendung «Caren Miosga». Grundlage für das Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft durch Gesetz gegen Entschädigung ermöglicht. In der politischen Debatte ist oft von «Enteignung» die Rede, verfassungsrechtlich handelt es sich jedoch um ein anderes Instrument.

Die Bundesregierung hatte bereits im Juli beschlossen, eine Vergesellschaftung verhindern zu wollen. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses. Die Verbotspläne befinden sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte.

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Dominik Zimmermann

Autor

Wirtschaftsanalyst

Dominik Zimmermann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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