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Dienstag, 13. Oktober 2026

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Reform für Schöffen: Strengere Regeln gegen Extremisten

Bundesjustizministerium plant strengere Regeln für Schöffen

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Wahl von Rechtsextremisten zu Schöffen verhindern soll. Künftig soll die Verfassungstreue ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz stehen, und die Amtszeit gewählter Schöffen soll bis zur Wahl ihrer Nachfolger verlängert werden.

Das Bundesjustizministerium will verhindern, dass Rechtsextremisten über das Schöffenamt Einfluss auf die Strafgerichte nehmen. Dazu hat das Ministerium einen Entwurf zur Änderung des Rechts der ehrenamtlichen Richter vorgelegt, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können. Kern des Vorhabens ist, die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz festzuschreiben.

Hintergrund sind Hinweise, wonach sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits im Juni in einem Interview erklärt, es gebe entsprechende Anzeichen, weshalb ihr Haus eine Reform vorbereite. Der nun vorliegende Entwurf soll den Zugang zu dem Ehrenamt für Extremisten erschweren.

Neben der ausdrücklichen Verfassungstreue sieht der Entwurf weitere Änderungen vor. So sollen gewählte Schöffen so lange im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Damit sollen mögliche Blockaden der Schöffenwahl durch extremistische Parteien verhindert werden, die die Rechtspflege lahmlegen könnten. Zudem soll niemand Schöffe werden können, der wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bislang gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren. Sie sitzen gemeinsam mit Berufsrichtern zu Gericht und haben bei der Entscheidung über Schuld und Strafe das gleiche Stimmrecht. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre, alle fünf Jahre werden sie neu gewählt. Der Entwurf enthält auch eine Klarstellung, wonach bundesweit niemand in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden darf, der die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft.

Darüber hinaus enthält der Entwurf eine praktische Änderung, die mit dem Schöffenamt nichts zu tun hat. Wer Jura studiert, soll künftig selbst entscheiden können, wann er oder sie die insgesamt drei Monate praktischen Studienzeiten absolviert. Konkret soll im Deutschen Richtergesetz künftig stehen, dass die Pflichtpraktika von insgesamt drei Monaten Dauer «vorzugsweise während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren» sind. Nach bisheriger Rechtslage müssen Jura-Studierende diese generell in die vorlesungsfreien Wochen legen.

Die Reform soll nach dem Willen des Ministeriums einen möglichen Einfluss von Rechtsextremisten auf die Strafgerichte verhindern. Ob und wann der Entwurf nach der Verbändeanhörung vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht wird, ist noch offen. Die Länder und Verbände können nun zu dem Vorschlag Stellung nehmen.

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Franziska Thielmann

Autor

Reporterin

Franziska Thielmann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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