Bundestag beschließt digitale Brieftasche «d-you» für Personalausweis und Pass
Der Bundestag hat die Einführung einer digitalen Brieftasche beschlossen. Ab 2027 sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis auf dem Smartphone speichern und sich damit online ausweisen können. Zudem sind Erleichterungen für ältere Menschen und beim Wohnortwechsel geplant.
Der Bundestag hat am Donnerstag die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer digitalen Brieftasche geschaffen. Mit der neuen «d-you»-App sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis künftig auf dem Smartphone speichern und sich damit online ausweisen können. Die Nutzung soll freiwillig bleiben. Nach Angaben aus dem Parlament soll die App im kommenden Jahr eingeführt werden, die vollständige Verfügbarkeit des digitalen Ausweises auf dem Handy ist ab 2027 vorgesehen.
Die digitale Brieftasche soll den Alltag erleichtern und Behördengänge sowie Online-Identifizierungen vereinfachen. Nutzerinnen und Nutzer können damit ihre Identität gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Stellen digital nachweisen, ohne den physischen Personalausweis vorlegen zu müssen. Der Bundestag reagiert damit auf die wachsende Nachfrage nach digitalen Verwaltungsleistungen und will Deutschland bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranbringen.
Neben der Einführung der App beschloss das Parlament auch bürokratische Erleichterungen für ältere Menschen und beim Wohnortwechsel. So sollen bestimmte Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, um den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Details zu den konkreten Änderungen wurden zunächst nicht vollständig bekannt. Die Neuerungen betreffen sowohl den Personalausweis als auch den Reisepass.
Ein bislang ungelöstes Problem bleibt die technische Umsetzung. Wie aus Parlamentskreisen verlautete, ist derzeit noch offen, wie die sichere Speicherung der Ausweisdaten auf dem Smartphone gewährleistet werden kann. Datenschützer und Sicherheitsexperten hatten in der Vergangenheit wiederholt auf Risiken hingewiesen, sollten die Daten in die falschen Hände geraten. Das Gesetz sieht daher strenge Sicherheitsauflagen vor, deren Einhaltung regelmäßig überprüft werden soll.
Die Einführung der digitalen Brieftasche ist Teil einer breiteren Strategie der Bundesregierung zur Digitalisierung der Verwaltung. Bereits in den vergangenen Jahren wurden mehrere Gesetze verabschiedet, um Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Mit der «d-you»-App soll nun ein zentraler Baustein hinzukommen, der den Personalausweis langfristig ergänzen, aber nicht ersetzen soll. Der physische Ausweis bleibt weiterhin gültig und kann parallel genutzt werden.
Ob die App tatsächlich wie geplant im kommenden Jahr an den Start geht, hängt von der Fertigstellung der technischen Infrastruktur ab. Der Bundestag hat die Regierung aufgefordert, dem Parlament regelmäßig über den Fortschritt zu berichten. Verbraucherschützer begrüßen die geplante Freiwilligkeit, mahnen jedoch eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung an. Die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der App trägt der Bund.
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