CDU Sachsen-Anhalt erwägt Saalverlassen bei Ministerpräsidentenwahl
Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt will verhindern, dass aus ihren Reihen Stimmen für einen AfD-Ministerpräsidenten kommen. Ein Vorschlag sieht vor, dass die Abgeordneten vor der Wahl im Dezember geschlossen den Saal verlassen.
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt will dem Verdacht entgegentreten, dass aus ihren Reihen Stimmen für einen AfD-Ministerpräsidenten kommen könnten. Der geschäftsführende Vorstand der Fraktion hat den 15 Mitgliedern vorgeschlagen, vor der Abstimmung über das Amt des Ministerpräsidenten geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Ein entsprechender Beschluss soll in der Fraktionsversammlung am Dienstag gefasst werden, wie die Fraktion mitteilte.
Fraktionschef Sven Schulze und der parlamentarische Geschäftsführer Stefan Ruland erklärten, die Vorwürfe gegen Mitglieder der CDU-Fraktion hätten Grenzen überschritten. Eine Unterstützung für einen AfD-Kandidaten werde weiterhin ausgeschlossen. Mit dem geplanten Saalverlassen soll verhindert werden, dass einzelne Abgeordnete durch ihr Abstimmungsverhalten in den Verdacht geraten, einen AfD-Politiker zu unterstützen.
Hintergrund ist die Wahl des AfD-Abgeordneten Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten in der vergangenen Woche. Rausch erhielt 48 Ja-Stimmen, obwohl AfD und BSW zusammen nur 44 Abgeordnete stellen. Da die Abstimmung geheim war, wurde spekuliert, woher die zusätzlichen vier Stimmen kamen. Der Verdacht fiel auf die CDU, deren Fraktion sich laut Schulze bei der Wahl enthalten wollte. Tatsächlich gab es jedoch nur fünf Enthaltungen. Rausch selbst hatte auf die Frage, ob er auch von CDU-Abgeordneten gewählt worden sei, mit «Ja» geantwortet. Auf Nachfrage, ob der AfD-Kandidat für das Ministerpräsidentenamt, Ulrich Siegmund, im Dezember ebenfalls mit diesen vier Stimmen rechnen könne, sagte Rausch, dies sei so abgesprochen. «Schlauer sind wir erst, wenn es passiert», so Rausch.
Für Dezember hat Ulrich Siegmund, der die AfD bei der Landtagswahl zum Wahlsieg führte, angekündigt, sich im Landtag zur Wahl zum Ministerpräsidenten zu stellen. Wie bei der Wahl des Landtagspräsidenten erfolgt auch die Wahl des Ministerpräsidenten ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Siegmund hatte erklärt, nur für einen Wahlgang zur Verfügung zu stehen. Sollte die Wahl im ersten Versuch scheitern, greifen Fristen: Innerhalb von sieben Tagen muss ein weiterer Wahlgang stattfinden. Kommt auch dann keine Wahl zustande, entscheidet der Landtag innerhalb von weiteren 14 Tagen, ob die Wahlperiode vorzeitig beendet wird. Wird dies nicht mit der Mehrheit der Mitglieder beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
Der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller, der bei einem Parteitag Anfang Dezember neuer CDU-Landesvorsitzender werden will, unterstützt den Vorschlag des geschlossen Saalverlassens. «Die Fraktion braucht eine neue Verständigung, die alle mittragen können und die jeden Einzelnen schützt», schrieb Müller in einer Mitteilung. Zuvor hatte die «Mitteldeutsche Zeitung» berichtet und Müller mit den Worten zitiert: «Wer keinen Stimmzettel abgibt, dem kann hinterher niemand etwas unterstellen.» Müller hofft zudem auf eine innerfraktionelle Wirkung: «Dieser erste Schritt kann neue Gemeinsamkeit stiften und neues Vertrauen begründen. Wir alle sollten uns wieder aufeinander verlassen können, statt das Gift gegenseitigen Misstrauens weiter wirken zu lassen.» Die Entscheidung liege bei der Fraktion.
Müller würde mit einem Erfolg beim Parteitag auf Sven Schulze folgen, der derzeit geschäftsführender Ministerpräsident, Fraktionsvorsitzender und Landesvorsitzender ist. Die Abstimmung über den Vorschlag des Fraktionsvorstands findet am Dienstag statt. Sollte die Fraktion dem Antrag zustimmen, würden die CDU-Abgeordneten bei der Ministerpräsidentenwahl im Dezember den Saal verlassen, bevor die Abstimmung beginnt. Damit wäre eine Stimmabgabe für einen AfD-Kandidaten aus den Reihen der CDU ausgeschlossen.
52




