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Rentenreform: Merz erwartet Bundestagsbeschluss offenbar erst 2027

Merz erwartet Bundestagsbeschluss zur Rentenreform offenbar erst 2027

Bundeskanzler Friedrich Merz rechnet laut einem Bericht nicht mehr damit, dass die Rentenreform wie geplant bis Jahresende vom Bundestag verabschiedet wird. Der Beschluss verschiebt sich um Monate, das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist gefährdet. Streitpunkt bleibt die Rente mit 63.

Die geplante Rentenreform der schwarz-roten Koalition kann offenbar nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht einem Medienbericht zufolge nicht mehr davon aus, dass der Bundestag das Gesetzespaket noch in diesem Jahr beschließt. Wie die «Bild»-Zeitung am Freitag unter Berufung auf Regierungs- und Kanzleramtskreise meldete, strebt Merz bis zum Jahresende lediglich die Verabschiedung im Bundeskabinett an. Der ursprünglich für Dezember im Bundestag geplante Beschluss verschiebe sich damit um Monate.

Ziel sei nun, dass das Rentenpaket im «Frühjahr» stehe, hieß es weiter. Ein konkreter neuer Zeitplan für die parlamentarische Beratung wurde zunächst nicht genannt. Damit droht die Reform, die die Koalition als eines ihrer zentralen Vorhaben angekündigt hatte, deutlich später als geplant wirksam zu werden. Betroffen wären Millionen von Versicherten und Rentnern, die auf die angekündigten Änderungen setzen.

Eigentlich wollte die Koalition die insgesamt 33 Empfehlungen der Rentenkommission bis zum Jahresende in einem Paket umsetzen. Dazu gehören eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sowie die Einführung einer Kapitalrente. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch noch immer nicht vor. Erarbeitet wird er von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Als Hauptstreitpunkt gilt die sogenannte Rente mit 63. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren steht seit langem in der Kritik, weil sie Anreize für einen frühen Ausstieg aus dem Arbeitsleben setze und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich belaste. Eine Einigung innerhalb der Koalition zeichnet sich bislang nicht ab. Ohne einen fertigen Gesetzentwurf kann das Parlament nicht in die Beratungen einsteigen.

Die Verzögerung hat auch eine finanzielle Dimension. Die gesetzliche Rentenversicherung steht wegen der demografischen Entwicklung unter wachsendem Druck. Ohne Reform drohen höhere Beitragssätze oder ein stärkerer Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Die von der Rentenkommission vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Anstieg der Beitragssätze dämpfen und das System langfristig stabilisieren. Je später sie greifen, desto größer wird der Anpassungsbedarf.

Für die Koalition bedeutet der Zeitplan eine Belastungsprobe. Merz hatte ursprünglich noch in diesem Jahr Fakten schaffen wollen. Dass nun lediglich die Kabinettsbefassung bis Jahresende angestrebt wird, verschiebt die politische Verantwortung für die Reform in das Wahljahr 2027. Bis dahin dürfte der Streit über die Rente mit 63 und die Finanzierung des Pakets weitergehen.

Ob das Kabinett den Entwurf tatsächlich noch 2026 verabschiedet, ist offen. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, muss er in den Bundestag und anschließend in den Bundesrat. Für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 wäre ein Abschluss des Verfahrens bis Ende 2026 notwendig gewesen. Dieser Zeitplan ist nach dem Bericht nicht mehr zu halten.

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Christoph Reichert

Autor

Politischer Korrespondent

Christoph Reichert berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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