Bund plant besseren Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen
Justizministerin Hubig und Finanzminister Klingbeil haben Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt, der neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen automatisch gegen Elementarschäden absichern soll. Bestehende Policen sollen erweiterbar sein, mit einer automatischen Nachfrist von einem Jahr. Die Versicherungswirtschaft fordert parallel verbindliche Prävention und eine staatliche Rückversicherung.
Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen deutlich ausweiten. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben dazu Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Kern des Vorhabens: Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen sollen künftig auch Elementarschäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben abdecken. Bisher ist dieser Schutz nicht Standard und muss als zusätzlicher Baustein vereinbart werden.
Hintergrund ist die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021, bei der nur ein Teil der massiven Gebäudeschäden durch Versicherungspolicen gedeckt war. Bundesweit sind derzeit über 40 Prozent der Wohngebäude nicht gegen Überflutung und andere Elementarschäden versichert. «Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen werden. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden», sagte Hubig dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Zugleich müsse der Schutz für Eigentümer und Mieter bezahlbar bleiben.
Nach den Eckpunkten sollen Eigentümerinnen und Eigentümer im Schadensfall höchstens 20.000 Euro selbst tragen. Bestehende Gebäudeversicherungen sollen auf Elementarschäden erweitert werden können. Reagieren Eigentümer nicht auf ein entsprechendes Angebot der Versicherer, soll dieser Schutz nach einem Jahr automatisch greifen. Damit will die Regierung verhindern, dass der Reformprozess an Untätigkeit scheitert.
Die Versicherungswirtschaft begrüßt das Ziel, mehr Gebäude gegen Naturgefahren abzusichern, fordert aber zusätzliche Maßnahmen. «Es ist richtig, dafür zu sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind», sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine Pflichtversicherung verhindere jedoch keinen einzigen Schaden. «Damit Elementarschutz auch in 20 Jahren noch bezahlbar bleibt, brauchen wir deshalb gleichzeitig verbindliche Prävention und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen, wie sie der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht.»
Die Bundesregierung strebt die Reform bereits seit längerem an. Der nun vorliegende Entwurf ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem Gesetz. Ob und in welcher Form die automatische Nachfrist sowie die Deckelung der Eigenbeteiligung umgesetzt werden, ist noch offen. Klar ist: Der Handlungsdruck ist hoch, denn die Schäden durch Extremwetter nehmen zu, und viele Hausbesitzer sind bislang nicht ausreichend geschützt.
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