Jahrgang 1962: Wann der Ruhestand möglich ist und welche Abschläge drohen
Für den Geburtsjahrgang 1962 rückt die Rente näher. Entscheidend sind die Versicherungsjahre: Mit 35 Jahren ist eine vorgezogene Rente ab 63 möglich, allerdings mit 13,2 Prozent Abschlag. Wer 45 Jahre vorweisen kann, geht mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei. Die Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und acht Monaten.
Für Menschen des Geburtsjahrgangs 1962 rückt der Ruhestand in greifbare Nähe. Wann der letzte Arbeitstag tatsächlich ansteht, hängt jedoch nicht allein vom Alter ab, sondern vor allem von der Zahl der Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Beitragsdauer ist ein früherer Rentenbeginn möglich – mit oder ohne finanzielle Einbußen.
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat grundsätzlich die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Für den Jahrgang 1962 war dies je nach Geburtsmonat ab 2025 möglich, für im Dezember 1962 Geborene Anfang 2026. Wer sich dafür entscheidet, muss allerdings lebenslange Abschläge in Kauf nehmen: Die Rente wird um 13,2 Prozent gekürzt. Grundlage ist die Regel, dass die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 Prozent sinkt. Da der früheste Rentenbeginn für diesen Jahrgang insgesamt 44 Monate vor der regulären Altersgrenze liegt, ergibt sich daraus der maximale Abzug.
Anders stellt sich die Lage für besonders lange Versicherte dar. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht, kann bereits mit 64 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt in diesem Fall je nach Geburtsmonat zwischen 2026 und 2027. Für diese abschlagsfreie Frührente müssen die Versicherten allerdings eine besonders lange Beitragszeit vorweisen können.
Wer weder die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Frührente erfüllt noch Kürzungen hinnehmen möchte, muss bis zur Regelaltersgrenze durchhalten. Für den Geburtsjahrgang 1962 liegt diese bei 66 Jahren und acht Monaten. Je nach Geburtsmonat kann die reguläre Altersrente dann zwischen 2028 und 2029 erstmals bezogen werden. Der Zeitpunkt des Renteneintritts verschiebt sich damit um mehrere Jahre, je nachdem, ob 35 oder 45 Versicherungsjahre erreicht werden.
Für viele Beschäftigte lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf das eigene Rentenkonto. Ob die notwendigen Versicherungsjahre zusammenkommen, kann darüber entscheiden, ab wann die Rente in voller Höhe ausgezahlt wird. Wer unsicher ist, sollte seinen Versicherungsverlauf schon jetzt prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen, um den für die persönliche Situation günstigsten Rentenbeginn zu wählen. Die Deutsche Rentenversicherung kann allgemeine Ratschläge geben oder ehrenamtliche Berater vermitteln.
Die Entscheidung über den Rentenbeginn will gut überlegt sein. Ein früher Ausstieg bedeutet weniger Geld im Monat, dafür aber mehr freie Zeit. Wer länger im Beruf bleibt, erhält eine höhere Rente, muss aber länger arbeiten. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – die individuelle Situation ist ausschlaggebend.
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