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Mittwoch, 7. Oktober 2026

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Kranken- und Rentenbeiträge steigen für Gutverdiener

Kabinett beschließt höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener

Das Bundeskabinett hat in Berlin eine Verordnung gebilligt, wonach die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung zum kommenden Jahr deutlich steigen. Gutverdiener zahlen dadurch höhere Beiträge. Der Bundesrat muss noch zustimmen, was als Formsache gilt.

Gutverdienende mit gesetzlicher Krankenversicherung müssen im kommenden Jahr höhere Beiträge zahlen. Das Bundeskabinett hat in Berlin eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums beschlossen. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. In der Rentenversicherung erhöht sich die Grenze von 8.450 Euro auf 8.850 Euro. Wer mehr als diese Beträge verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil seines Einkommens künftig keine Beiträge – die Beiträge werden also nur bis zur neuen Grenze fällig.

Die Anpassung folgt der gesetzlichen Pflicht, die Werte jährlich an die Lohnentwicklung anzupassen. Nach Angaben des Ministeriums sind die Bruttolöhne im Jahr 2025 um 4,38 Prozent gestiegen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich die Versicherten entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Schließlich werden auch die Leistungen, etwa die Rente, regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst. Die neuen Grenzen gelten für alle, die gesetzlich krankenversichert sind und deren Monatsverdienst oberhalb der bisherigen Schwellen liegt.

Eine Besonderheit gibt es in diesem Jahr bei der Krankenversicherung: Die Anhebung um 300 Euro geht über die reine Lohnanpassung hinaus. Sie ist Teil des Gesundheitssparpakets, das die Koalition vor dem Sommer vereinbart hat. Mit dem Paket sollen die Krankenkassen angesichts ständig steigender Gesundheitsausgaben entlastet werden. Die zusätzliche Anhebung der Bemessungsgrenze bedeutet, dass Gutverdiener stärker zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.

Für die Rentenversicherung bleibt es bei der regulären Fortschreibung entlang der Lohnentwicklung. Die Grenze steigt von 8.450 auf 8.850 Euro. Beschäftigte mit einem Bruttomonatsverdienst unterhalb der jeweiligen Grenze zahlen wie bisher Beiträge auf ihr gesamtes Gehalt. Erst der Teil des Einkommens, der über der Grenze liegt, bleibt beitragsfrei. Durch die Anhebung zahlen Gutverdiener künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialabgaben.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Dies gilt als Formsache. Eine Zustimmung des Bundestages ist nicht erforderlich. Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ist ein routinemäßiger Vorgang, der jedoch angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Diskussion über die Finanzierung der Sozialsysteme besondere Aufmerksamkeit erhält. Die neuen Werte treten zum kommenden Jahr in Kraft.

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Franziska Thielmann

Autor

Reporterin

Franziska Thielmann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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