Krankenkassen fordern Terminvergabe nach medizinischem Bedarf
Der GKV-Spitzenverband will die 75 Millionen gesetzlich Versicherten bei der Vergabe von Arztterminen besserstellen. Verbandschef Oliver Blatt fordert eine Priorisierung nach medizinischer Notwendigkeit, lehnt den Begriff der Zweiklassenmedizin aber ab.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fordert eine grundlegende Änderung bei der Vergabe von Arztterminen. Die 75 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sollen nach dem Willen des Verbands künftig besser gestellt werden. GKV-Chef Oliver Blatt sprach sich dafür aus, Termine stärker nach medizinischem Bedarf zu vergeben.
Blatt bezeichnete die bestehende Benachteiligung gesetzlich Versicherter als «himmelschreiende Ungerechtigkeit». Wer über eine private Krankenversicherung verfüge, erhalte häufig schneller einen Termin beim Facharzt. Diese Ungleichbehandlung müsse beendet werden, so der Verbandschef. Der Begriff der Zweiklassenmedizin sei für die beschriebene Situation dennoch unpassend, betonte Blatt. Er lehnt diese Zuschreibung ab, ohne die Kritik an der unterschiedlichen Terminvergabe zurückzunehmen.
Im Zentrum der Forderung steht eine Steuerung der Terminvergabe, die sich am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Wer dringend behandelt werden muss, soll schneller einen Termin erhalten – unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Versicherung besteht. Der GKV-Spitzenverband vertritt die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Versicherten. Mit 75 Millionen Betroffenen handelt es sich um den größten Teil der Bevölkerung, der auf die Terminvergabe im Gesundheitssystem angewiesen ist.
Die Debatte um Wartezeiten und Terminvergabe beschäftigt die deutsche Gesundheitspolitik seit Jahren. Gesetzlich Versicherte berichten immer wieder von längeren Wartezeiten auf Facharzttermine als privat Versicherte. Der GKV-Spitzenverband sieht darin eine strukturelle Benachteiligung, die durch eine bedarfsgerechte Steuerung der Termine abgebaut werden soll. Wie eine solche Steuerung konkret aussehen könnte, ließ Blatt in seinen Aussagen offen.
Die Forderung richtet sich an die Politik und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Eine Umsetzung würde Eingriffe in die Organisation der Terminvergabe erfordern, die bislang weitgehend in der Hand der Arztpraxen und der Kassenärztlichen Vereinigungen liegt. Der GKV-Spitzenverband positioniert sich mit seinem Vorstoß in einer laufenden Diskussion über die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten. Der Verbandschef vermeidet dabei bewusst den Begriff der Zweiklassenmedizin, der in der öffentlichen Debatte häufig mit einer grundsätzlichen Kritik am dualen Krankenversicherungssystem verbunden wird.
Für die Versicherten geht es um konkrete Alltagserfahrungen: Wer schnell einen Facharzttermin benötigt, erlebt je nach Versicherungsstatus unterschiedliche Wartezeiten. Der GKV-Spitzenverband will diese Unterschiede abbauen, ohne das System der privaten Zusatzversicherung grundsätzlich infrage zu stellen. Die Forderung nach einer Terminvergabe nach medizinischem Bedarf ist damit ein pragmatischer Vorschlag, der auf die Organisation der Termine zielt und nicht auf die Abschaffung der privaten Krankenversicherung.
Ob und wann die Politik auf den Vorstoß reagiert, ist offen. Der GKV-Spitzenverband hat seine Position jedoch klar formuliert: Die 75 Millionen gesetzlich Versicherten sollen bei der Terminvergabe nicht länger das Nachsehen haben. Blatt verbindet diese Forderung mit dem Hinweis, dass es um medizinische Notwendigkeit gehen müsse und nicht um den Versicherungsstatus. Damit liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der die Debatte um Wartezeiten und Gerechtigkeit im Gesundheitssystem weiter beleben dürfte.
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