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Montag, 19. Oktober 2026

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Ohne Erwerbsarbeit: Grundsicherung im Alter und Rentenansprüche für Eltern

Wer nie gearbeitet hat, erhält keine reguläre Rente – der Staat unterstützt jedoch mit Grundsicherung im Alter. Eltern können über Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch erwerben, der jedoch oft unter dem Grundsicherungsniveau bleibt.

Wer nie einer Erwerbsarbeit nachgegangen ist, hat keinen Anspruch auf eine reguläre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In dieser Situation greift in Deutschland die Grundsicherung im Alter, die beim örtlichen Sozialamt beantragt werden muss. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Die Leistung soll sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht selbst versorgen können, im Alter ein Existenzminimum erhalten.

Eine Ausnahme von der Regel gibt es für Eltern, die Kinder großgezogen haben. Die Rentenversicherung honoriert Erziehungsarbeit mit sogenannten Kindererziehungszeiten. Pro Kind wird einem Elternteil in der Regel drei Jahre Rentenzeit angerechnet – bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es zweieinhalb Jahre. Diese Zeiten werden mit einem knappen Entgeltpunkt bewertet, was dem Anspruch aus einem Durchschnittsverdienst entspricht. Wer insgesamt fünf Jahre Wartezeit vorweisen kann, hat bereits einen Rentenanspruch erworben. Allerdings reicht selbst die Erziehung von vier Kindern nicht aus, um die Grundsicherung zu übertreffen: Die Rente für vier Kinder beträgt für einen nicht erwerbstätigen Elternteil rund 510 Euro im Monat.

Die Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsorientierte Leistung. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Faustregel, dass Personen mit weniger als knapp 1150 Euro monatlich ihren Anspruch prüfen lassen sollten. Vor der Bewilligung wird das eigene Vermögen berücksichtigt. Bargeld bis 10.000 Euro, angemessener Hausrat und persönliche Erbstücke von ideellem Wert bleiben geschützt. Auch eine angemessene selbstgenutzte Immobilie wird nicht verwertet. Zudem können unterhaltspflichtige Kinder herangezogen werden, sofern ihr Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt.

Die Grundsicherung wird für zwölf Monate bewilligt und muss jährlich neu beantragt werden. Der Antrag kann ausnahmsweise auch bei der Rentenversicherung gestellt werden, die ihn jedoch an das Sozialamt weiterleitet. Neben dem Vermögen werden auch Einkünfte wie Mieteinnahmen, Zinsen oder Witwenrenten auf den Anspruch angerechnet. Für Personen, die nie gearbeitet haben, ist die Grundsicherung daher oft die einzige Einkommensquelle im Alter.

Eltern, die Kindererziehungszeiten geltend machen wollen, müssen einen Antrag auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung stellen. Dies geschieht nicht automatisch. Die Zeiten können zwischen den Eltern aufgeteilt werden, wobei sie nur dem Elternteil zugeordnet werden, der das Kind überwiegend erzogen hat. Beamte oder Personen, die anderweitig Ansprüche für die Kinderversorgung erzielen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Grundsicherung im Alter unterscheidet sich von der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die seit der Einführung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) für Personen im erwerbsfähigen Alter gilt. Beide Leistungen haben ähnliche Voraussetzungen und werden beim Sozialamt beantragt. Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Broschüre mit detaillierten Informationen zu den Regelungen der Grundsicherung an.

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Dominik Zimmermann

Autor

Wirtschaftsanalyst

Dominik Zimmermann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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