René Benko wechselt vom Gefängnis in Hausarrest mit Fußfessel
Der wegen Gläubigerschädigung verurteilte Signa-Gründer René Benko darf das Gefängnis verlassen und wird unter elektronische Aufsicht gestellt. Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag statt, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.
Der österreichische Immobilieninvestor René Benko darf das Gefängnis verlassen und wird unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel gestellt. Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag des 49-jährigen Signa-Gründers statt, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Benko war erst im September in einem teilweise neu aufgerollten Verfahren zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden, weil er seine Gläubiger betrügerisch geschädigt habe. Zuvor hatte er bereits viele Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Sein Anwalt hatte argumentiert, Benko könne sich nur außerhalb des Gefängnisses angemessen auf weitere Verfahren vorbereiten. Die zuständige Richterin folgte dieser Darstellung und ordnete den Wechsel in den elektronisch überwachten Hausarrest an. Benko wird nicht in sein gewohntes häusliches Umfeld zurückkehren, sondern eine andere Wohnung beziehen, die nun entsprechend mit der Überwachungstechnik ausgestattet wird. Der Aufenthaltsrahmen ist eng gesteckt: Einmal am Tag darf Benko die Wohnung für eine Stunde verlassen, zusätzlich sind ihm zweimal wöchentlich Einkäufe gestattet. Zudem gilt ein Kommunikationsverbot mit Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe und einer Privatstiftung.
Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar nach der Entscheidung Beschwerde ein. Diese hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, wie die Gerichtssprecherin weiter mitteilte. Der Hausarrest bleibt damit vorerst in Kraft, bis über das Rechtsmittel entschieden ist. Der Schritt bedeutet für Benko eine spürbare Erleichterung, nachdem er seit seiner Verhaftung im Januar 2025 in Haft gesessen hatte.
Das Urteil von September steht im Zusammenhang mit einem Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benko diesen Betrag geleistet habe, obwohl es um sein Signa-Firmenimperium bereits sehr kritisch gestanden habe. Damit habe er Gläubiger betrügerisch geschädigt. Benko hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben das Unternehmen in die Insolvenz.
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in dem umfangreichen Signa-Komplex wegen Betrugs, Untreue und Bankrott gegen den einst sehr angesehenen Geschäftsmann. Weitere Anklagen könnten folgen. Die Termine für den nächsten Prozess gegen den Ex-Milliardär stehen bereits fest: Am 4. und 5. November muss sich der Tiroler erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten, diesmal wegen der Vorwürfe des schweren Betrugs und der Schädigung seiner Gläubiger. Die WKStA wirft Benko vor, gegenüber einem Investor eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und dessen Stiftung betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben.
Gegen Benko und andere Signa-Manager wird in mehreren weiteren Strängen ermittelt. Der Hausarrest mit Fußfessel soll es dem 49-Jährigen ermöglichen, sich auf diese Verfahren vorzubereiten, ohne die Haftanstalt zu verlassen. Ob die Beschwerde der Staatsanwaltschaft daran etwas ändert, ist offen. Bis auf Weiteres gilt für Benko jedoch: Er darf die Wohnung nur zu eng definierten Zeiten verlassen und muss sich an das Kommunikationsverbot halten.
4




