Vonovia hält Berliner Vergesellschaftungspläne für verfassungswidrig
Der Wohnungskonzern Vonovia wehrt sich gegen die Pläne von Linke, Grünen und SPD zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin. Das Unternehmen hält das Vorhaben für verfassungswidrig und kündigt rechtliche Schritte an. Die Parteien wollen bis Mitte 2028 ein Gesetz vorlegen, das zunächst vom Verfassungsgericht geprüft werden soll.
Der Immobilienkonzern Vonovia hat die Pläne der Berliner Parteien Linke, Grüne und SPD zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände scharf kritisiert. Das Unternehmen erklärte auf Anfrage, eine Vergesellschaftung in der geplanten Form sei verfassungswidrig und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. «Das Sondierungsergebnis ändert nichts an unserer Haltung», teilte der Konzern mit. Man sei überzeugt, dass das Vorhaben gegen die Verfassung verstoße.
Die drei Parteien hatten sich bei ihren Sondierungsgesprächen in Berlin auf einen vorläufigen Fahrplan verständigt. Demnach sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen gegen eine Entschädigung vergesellschaftet werden. Ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürfte den Unternehmen jedoch erhalten bleiben. Nach Angaben der Linke-Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp wären fünf große Konzerne betroffen, darunter auch Vonovia. Auf diese Weise kämen rund 160.000 Wohnungen zusätzlich in kommunalen Besitz. Ziel sei, dass die Mieten nicht weiter steigen, sagte Eralp.
Vonovia betonte, zur Überwindung des Wohnungsmangels seien erhebliche private Investitionen nötig. Dafür brauche es Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld. Der durchschnittliche Mietpreis in den Berliner Vonovia-Beständen liege bei 8,26 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig investiere das Unternehmen in den Neubau; aktuell seien rund 1.000 Einheiten im Bau.
Die Parteien planen, Mitte 2028 ein Gesetz vorzulegen, das erst ein Jahr nach der Beschlussfassung in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit soll das Verfassungsgericht das Vorhaben prüfen. Klagen gelten als sicher. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Eralp bezeichnete diese Summe als «sehr realistischen Betrag».
Voraussetzung für das Gesetz ist jedoch, dass eine Regierung aus Linke, Grünen und SPD zustande kommt. Derzeit müssen die Parteien intern entscheiden, ob sie nach den erfolgreichen Sondierungsgesprächen in Koalitionsverhandlungen eintreten wollen. Die Grünen wollten sich am Abend zu einem kleinen Parteitag treffen. Der Fraktionsvorsitzende Werner Graf rechnete mit der Zustimmung seiner Parteikollegen. «Ich gehe fest davon aus, dass wir dann eine Mehrheit bekommen, dass wir diese Gespräche aufnehmen», sagte Graf im RBB-Inforadio. Auch die SPD wollte noch am Montag bei einer digitalen Sitzung ihres Landesvorstands über die Aufnahme von Verhandlungen entscheiden. Die Linke trifft ihre Entscheidung erst auf einem Parteitag am 31. Oktober. Im Falle einer Zustimmung könnten die Koalitionsgespräche Anfang November beginnen.
Allerdings formiert sich Widerstand innerhalb der SPD: 20 der insgesamt 120 SPD-Bundestagsabgeordneten wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen eine mögliche Koalition ihrer Partei mit der Linken in Berlin. «Unser Wertekompass ist niemals verhandelbar», lautet die Überschrift des Papiers. Darin werden wiederkehrende Antisemitismuskonflikte im Berliner Landesverband der Linken, Kontakte in das Remmo-Umfeld sowie zu Akteuren aus extremistischen Milieus als Gründe für «erhebliche Zweifel» an der politischen Verlässlichkeit des Landesverbandes genannt. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bestätigte die kritischen Äußerungen der 20 Abgeordneten. Juso-Chef Philipp Türmer hingegen sieht in einer möglichen rot-grün-roten Landesregierung eine Chance und wirbt für progressive Bündnisse.
Bei der Berlin-Wahl am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden, gefolgt von CDU (18,8 Prozent), AfD (16,3 Prozent), Grünen (14,3 Prozent) und der SPD (12,1 Prozent). Die bisher regierende CDU/SPD-Koalition hat ihre Mehrheit verloren.
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