Russland überwacht Duma-Wahl per Video – nicht in besetzten ukrainischen Gebieten
Die Zentrale Wahlkommission Russlands hat für die Duma-Wahl am 20. September 2026 ein umfassendes Videoüberwachungssystem beschlossen. Ein Sonderbeschluss vom 24. Juni 2026 nimmt die besetzten ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson sowie Wahllokale in Militäreinheiten davon aus. Dort bleiben Wahllokaladressen geheim, Kommissionen anonym, und die Wahl wird durch mobile Frühwahl sowie Militärkommandeure kontrolliert.
Für die Duma-Wahl am 20. September 2026 hat die Zentrale Wahlkommission Russlands (ZWK) ein aufwendiges Videoüberwachungssystem verabschiedet. In jedem Wahllokal sollen zwei Kameras installiert werden, die durchgehend aufzeichnen – von der Öffnung bis zur Unterzeichnung der Ergebnisprotokolle. Die Aufnahmen werden in Echtzeit auf ein gesichertes Serviceportal übertragen und mindestens ein Jahr gespeichert. Parteien, Kandidaten und Bürgerrechtsbeauftragte können per Antrag Zugang zu den Aufzeichnungen erhalten. Unterbrechungen der Übertragung werden automatisch protokolliert.
Doch ein zweiter Beschluss der ZWK vom 24. Juni 2026 hebt dieses System für genau jene Gebiete aus, in denen unabhängige Kontrolle am dringendsten wäre: die besetzten ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Laut Klausel 4.4 werden Videoüberwachungs- und Aufzeichnungsgeräte in Wahllokalen und Kommissionsräumen dieser Gebiete nicht eingesetzt. Ausgenommen sind zudem alle Wahllokale innerhalb von Militäreinheiten, die durch eine Änderung vom 31. August 2026 ausdrücklich in den Geltungsbereich des Sonderbeschlusses aufgenommen wurden.
In den besetzten Gebieten dürfen ausschließlich akkreditierte Journalisten filmen – und auch das nur mit vorheriger Einwilligung aller anwesenden Personen. Über die Akkreditierung entscheidet die regionale Wahlkommission selbst. Sie legt auch Ablehnungsgründe und Widerrufsmöglichkeiten eigenständig fest. Das Ergebnis: In den Gebieten, in denen Russland seine Herrschaft durch eine Wahl legitimieren will, gibt es keine unabhängige Bildaufzeichnung und keinen gesicherten Zugang für externe Beobachter.
Die fehlenden Kameras sind nicht die einzige Transparenzlücke. Der Sonderbeschluss enthält weitere Ausnahmen, die eine unabhängige Überprüfung strukturell erschweren. So gilt die reguläre Pflicht zur Veröffentlichung von Wahllokaladressen in den besetzten Gebieten ausdrücklich nicht. Auch Informationen über die Mitglieder der Wahlkommissionen werden nicht veröffentlicht. Wer wissen will, wo gewählt wird und wer die Abstimmung leitet, hat keinen offiziellen Weg, das herauszufinden.
Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Abstimmung gar nicht in festen Wahllokalen stattfindet. Die ZWK hat für die besetzten Gebiete vier Formen der Frühwahl genehmigt, darunter Abstimmungen in Wohngebieten, an mobilen Standorten und in schwer zugänglichen Ortschaften. Mobile Wahlurnen können bis zu 20 Tage vor dem offiziellen Wahltag im Einsatz sein. Wo und wann diese Abstimmungen stattfinden, darf laut Beschluss weder in Medien noch online veröffentlicht werden.
Besonders weitreichend sind die Regelungen für Wahllokale in Militäreinheiten. Dort bildet nicht eine unabhängige Behörde die Wahlkommission, sondern der Kommandeur der jeweiligen Einheit. Er entscheidet auch darüber, ob akkreditierte Journalisten Zugang zum Wahllokal und zum Auszählungsraum erhalten. Nach Abschluss der Abstimmung werden die Wählerlisten an den Kommandeur übergeben – jene Dokumente also, die belegen, wer abgestimmt hat. In dieser Hierarchie sind die Wähler zugleich Untergebene.
Auch die Frage, wer überhaupt als Wähler gilt, bleibt in den besetzten Gebieten unbeantwortet. Russland hat für die besetzte Donezk-Region drei Wahlkreise gebildet, deren Grenzen sich jedoch am gesamten Donezk-Oblast orientieren – also auch Gebiete wie Kramatorsk und Slowjansk einschließen, die unter ukrainischer Kontrolle stehen. Wer in diesen Gebieten als russischer Wähler registriert ist, ist unklar. Stand 1. Januar 2026 zählte Russland 1.631.962 registrierte Wähler in der selbsternannten «Volksrepublik Donezk». Gedruckt wurden 1.656.420 Stimmzettel pro Typ – exakt 1,5 Prozent mehr, das gesetzlich erlaubte Maximum. Am 31. August erhöhte die ZWK die Gesamtzahl der Stimmzettel für alle vier besetzten Regionen um weitere 450.000, ohne eine Aufschlüsselung nach Gebieten zu veröffentlichen.
Zusätzlich können Wähler laut Sonderbeschluss noch am Wahltag selbst per mündlichem Antrag in die Wählerlisten aufgenommen werden. Abgestimmt werden darf auch mit ukrainischem Pass, wie der Leiter der Besatzungswahlkommission, Wladimir Wysozki, am 8. September ankündigte. Wie dabei die russische Staatsbürgerschaft geprüft wird, blieb offen. Insgesamt entsteht so ein Wahlsystem, in dem Wahllokaladressen geheim bleiben, Kommissionen anonym agieren und eine unabhängige Kontrolle der Abstimmung strukturell verhindert wird.




