Datenschützer fordern mehr Erkennbarkeit von Smart Glasses
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung für Smart Glasses. Während Bäder und Verkehrsbetriebe Verbote prüfen, setzt der Hamburger Datenschutzbeauftragte auf bessere Erkennbarkeit statt Produktverbot.
Smart Glasses ermöglichen es, in der Öffentlichkeit unauffällig Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Fremden zu machen. In Paris ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Personen, die mit Datenbrillen heimliche Aufnahmen erstellt und ins Netz gestellt haben. In Deutschland diskutieren Datenschützer, Bäderbetriebe und Verkehrsunternehmen über den Umgang mit den Brillen, die kaum von normalen Seh- oder Sonnenbrillen zu unterscheiden sind.
Wie verbreitet das heimliche Filmen mit Smart Glasses tatsächlich ist, lässt sich nur schwer erfassen, da die Aufnahmen oft unbemerkt erfolgen. In Kölner Freibädern gab es Verdachtsfälle. Die Bäderallianz Deutschland bestätigt, dass das Thema die Betriebe beschäftigt. Sprecherin Ann-Christin von Kieter Schmidt verweist jedoch auf ein größeres Problem: «Das Problem, das mit normalen Smartphones gefilmt wird, ist eigentlich größer.» Auch Thomas Fuchs, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, sieht derzeit noch mehr Handy-Fälle, rechnet aber mit einer Zunahme bei Datenbrillen. Recherchen des SWR zeigen, dass sich in sozialen Netzwerken bereits Gemeinschaften von Smart-Glasses-Nutzern gebildet haben, die Tipps zum unbemerkten Filmen von Frauen austauschen – sogar beim Sex.
Trotz der geringeren Verbreitung werden die Brillen kritischer gesehen als Handys. «Es ist halt unglaublich schwierig, die zu erkennen», sagt von Kieter Schmidt. Datenschützer Fuchs ergänzt: «Die Erkennbarkeit des Handys ist dadurch, dass du es hochhalten musst, irgendwie doch noch mal was anderes, als wenn ich einfach meine Brille aufsetze und dann nur so ein kleines Lämpchen leuchtet.» Smart Glasses zeigen eine laufende Aufnahme in der Regel durch eine kleine LED-Leuchte an, die etwa bei der Meta-Brille an der Vorderseite pulsierend blinkt. Kritiker bezweifeln jedoch, dass dieses Signal bei hellem Tageslicht oder aus größerer Entfernung ausreichend wahrgenommen wird.
Eine einheitliche Regelung für den Umgang mit Smart Glasses gibt es in Deutschland bislang nicht. Einzelne Verbote existieren dennoch: Öffentliche Schwimmbäder in Baden-Württemberg und in Potsdam wollen die Brillen ausdrücklich untersagen. Andere Bäder verweisen auf ihre Badeordnung, die Fotografieren und Filmen ohnehin verbietet. Manche Betriebe schulen ihre Mitarbeiter, um die Brillen besser zu erkennen. Hamburg plant neben einem Verbot in städtischen Bädern auch ein Aus für die Brillen in Bussen und Bahnen. Die rot-grüne Koalition in der Hansestadt will zudem eine Regulierung auf Bundesebene erreichen. Die gemeinnützige Organisation HateAid versucht, den Verkauf der Brillen in Deutschland zu stoppen, und hat Strafanzeigen gegen Führungskräfte von Meta, den Brillenherstellern Ray-Ban und Oakley sowie gegen große deutsche Retail- und Optikerketten wie MediaMarktSaturn, Fielmann, Apollo-Optik und Mister Spex gestellt. HateAid fordert zudem eine strengere Regulierung durch die Bundesnetzagentur und das Bundesjustizministerium.
Datenschützer Fuchs rechnet nicht mit einem Produktverbot. Stattdessen werde es vermutlich immer mehr Nutzungsverbote an bestimmten Orten geben. «Und das ist wahrscheinlich auch richtig so, auch um Menschen zu schützen, die wie zum Beispiel im Schwimmbad eben mit wenig Kleidung exponiert sind.» Zudem fordert er: «Was ich richtig fände, wäre, wenn man sagt, der Hersteller muss sich noch mehr anstrengen, was die Erkennbarkeit der Aufnahme anbelangt.» Fuchs weist darauf hin, dass heimliches Filmen und die Weiterverbreitung ohnehin rechtswidrig sind – auch ohne Verbot der Brillen. Es könne ein Bußgeld verhängt werden.
Gegen ein pauschales Nutzungsverbot sprechen praktische Gründe. In Köln haben sich Badegäste beschwert, weil sie die teils verbotenen Brillen benötigen. Von Kieter Schmidt von der Bäderallianz bestätigt dies. Datenschützer Fuchs sieht das Problem ebenfalls: Für Menschen mit Blinden- oder Behindertenausweis dürften Verbote nicht gelten, da sie ein berechtigtes Interesse an der Nutzung haben, um sich im Alltag besser zurechtzufinden. «So wie es den Assistenzhund gibt, der irgendwo mit darf, wo sonst keine Hunde sein dürfen, so können natürlich Leute mit einem Assistenzbedarf nach solchen Brillen die Brillen benutzen.» Auch die Live-Übersetzung kann laut Stiftung Datenschutz für manche Menschen sehr hilfreich sein.
Die Bundesnetzagentur sieht ein Verbot der gesamten Produktkategorie Smart Glasses nicht vor – und rechtlich auch nicht für möglich. Ein Verbot werde immer im Einzelfall geprüft. Eine «getarnte Telekommunikationsanlage» könne nur dann verboten werden, wenn sie «besonders für die heimliche Aufnahme von Bild oder Ton bestimmt» ist. Bei den bislang geprüften Geräten lagen keine ausreichenden Voraussetzungen für ein Verbot vor. Meta gibt an, dass die Datenbrillen bereits 2022 von der deutschen Bundesnetzagentur geprüft wurden. Die in Europa entwickelten Brillen sollen demnach den geltenden Datenschutzanforderungen entsprechen.
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