Ex-Abiturient verklagt Rheinland-Pfalz wegen massiver Unterrichtsausfälle
Ein 20-Jähriger wirft dem Land vor, während seiner Oberstufenzeit in Landau hätten wiederholt Stunden gefehlt. Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wird nun über die Klage verhandelt.
Ein ehemaliger Abiturient aus Rheinland-Pfalz geht gerichtlich gegen das Land vor, weil an seinem Gymnasium über Jahre hinweg Hunderte Schulstunden ausgefallen sein sollen. Der 20-jährige Elija Walk verklagt das Bundesland, nachdem er seine Abiturleistungen nicht neu bewerten lassen konnte. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am Vormittag wie geplant begonnen, und eine Entscheidung könnte noch am Nachmittag fallen.
Walk wirft dem Land vor, während seiner Oberstufenzeit in Landau habe immer wieder kein regulärer Unterricht stattgefunden. Seine Mutter dokumentierte die Ausfälle über drei Jahre hinweg. Allein in einem Leistungskurs sei im zweiten Halbjahr der 12. Klasse fast jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen. Der Fall betrifft damit nicht nur einzelne Stunden, sondern eine nach Darstellung des Klägers anhaltende Lücke im Unterrichtsangebot der Oberstufe.
Walk bestand sein Abitur im Frühjahr 2025 mit der Note 2,1. Wegen des Unterrichtsausfalls beantragte er anschließend eine Neubewertung seiner Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport. Die zuständige Schulaufsicht lehnte dies ab. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) räumte zwar eine «unglückliche Häufung von Ausfall» ein. Ausfälle von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe würden jedoch in der Regel von fest angestellten Lehrkräften vertreten. Einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht die Behörde nach eigener Aussage nicht belegt.
Gegen diese Haltung hatte Walk zunächst ein juristisches Eilverfahren angestrengt, das in zwei Instanzen erfolglos blieb. Nun soll im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen häufig ausfallender Unterricht rechtliche Folgen haben kann. Vor Beginn der Verhandlung sagte Walk der Deutschen Presse-Agentur, er sei zuversichtlich. Vertreter der ADD waren bei Prozessbeginn anwesend, äußerten sich jedoch nicht.
Walk studiert inzwischen Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach eigenen Angaben geht es ihm über seine persönlichen Leistungen hinaus um die Bildungschancen jüngerer Schüler. Er wolle erreichen, dass die Rechte der Schülerinnen und Schüler, die noch an der Schule sind, gestärkt werden. Sein Anwalt formuliert die grundsätzliche Frage so: Wann verletzt massiver Unterrichtsausfall die Rechte von Schülern? Genau diese Frage soll das Gericht nun beantworten, und das Urteil dürfte über den Einzelfall hinaus Bedeutung für Schulen in Rheinland-Pfalz haben.
1




