Geflohener Windkraftbetrüger Hendrik Holt in Dubai gefasst
Der aus einer Berliner Justizvollzugsanstalt geflohene Windkraftbetrüger Hendrik Holt ist nach vier Wochen Flucht in Dubai festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück meldet einen Fahndungserfolg.
Der wegen Windkraftbetrugs verurteilte Hendrik Holt ist in Dubai festgenommen worden. Der seit vier Wochen flüchtige Mann war von einem genehmigten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt in Berlin zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte den Fahndungserfolg in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Holt hatte die Haftanstalt während eines regulären Ausgangs verlassen und war anschließend untergetaucht. Kurz nach seiner Flucht soll er zudem eine dreiste E-Mail an die Gefängnisleitung geschrieben haben. Über den genauen Inhalt der Nachricht ist bislang nichts bekannt. Die Umstände des Ausgangs und die Frage, wie der Verurteilte trotz bestehender Haftbedingungen ins Ausland gelangen konnte, dürften nun Gegenstand weiterer Ermittlungen sein.
Die Festnahme in Dubai markiert das Ende einer vierwöchigen Flucht. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück, die das Verfahren gegen Holt führt, sprach von einem Fahndungserfolg. Die Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten hatten den Deutschen nach Hinweisen festgenommen. Wie es zu der Flucht aus dem Berliner Gefängnis kommen konnte, ist bislang unklar. Justizbehörden in Berlin und Niedersachsen dürften die Vorgänge aufarbeiten.
Hendrik Holt war wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verurteilt worden. Er hatte Anlegern Investitionen in Windparks versprochen, die es teilweise nie gab oder die nicht realisiert wurden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte die Ermittlungen geführt, die schließlich zu seiner Verurteilung führten. Der Fall hatte überregional Aufsehen erregt, weil Holt als einer der Hauptakteure eines weitverzweigten Betrugssystems galt, bei dem Millionenbeträge zu Schaden kamen.
Die Flucht aus dem offenen Vollzug wirft Fragen zum Sicherheitskonzept der Justizvollzugsanstalt auf. Genehmigte Ausgänge sind ein Instrument der Resozialisierung, setzen aber voraus, dass die Gefangenen zurückkehren. Im Fall Holt wurde dieses Vertrauen missbraucht. Ob und welche Konsequenzen aus dem Vorfall für den offenen Vollzug gezogen werden, ist noch offen. Die zuständigen Senatsverwaltungen in Berlin und die Justizbehörden in Niedersachsen haben bislang keine weitergehenden Angaben gemacht.
Die Festnahme in Dubai ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Vereinigten Arabischen Emirate kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland in allen Strafsachen haben. Es ist daher unklar, wie schnell Holt nach Deutschland überstellt werden kann. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten. In der Vergangenheit haben deutsche Behörden in ähnlichen Fällen auf diplomatischem Weg die Überstellung von Beschuldigten erreicht.
Für die Geschädigten des Windkraftbetrugs bedeutet die Festnahme einen Hoffnungsschimmer. Viele Anleger warten seit Jahren auf eine Aufklärung und mögliche Rückzahlungen. Ob Holt nach seiner Rückkehr nach Deutschland erneut vor Gericht gestellt wird, hängt von den weiteren Ermittlungen ab. Zunächst bleibt er in Haft in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
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