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Gesellschaft

Rente und Pension: Große Unterschiede bei den Bezügen

Eine neue Auswertung des Bundestags zeigt erhebliche Unterschiede zwischen Renten und Beamtenpensionen. Während Rentner im Schnitt 1.154 Euro erhalten, bekommen Pensionäre 3.416 Euro brutto. Die Linke kritisiert das System als ungerecht.

Rente und Pension: Große Unterschiede bei den Bezügen
Rente und Pension - Wie groß sind die Unterschiede?
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Die Altersbezüge von Rentnern und Pensionären in Deutschland klaffen weit auseinander. Das zeigt eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die auf Anfrage der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath erstellt wurde. Demnach lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei den rund 20 Millionen Altersrentnerinnen und -rentnern Ende 2024 bei 1.154 Euro im Monat. Die 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 dagegen ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto im Monat.

Die Unterschiede sind nicht nur in den Durchschnittswerten sichtbar. Rund 60 Prozent der gut 1,3 Millionen ehemaligen Beamten und Richter beziehen monatliche Ruhegehaltsbezüge von mindestens 3.000 Euro brutto. Acht Prozent, das sind 111.206 Personen, erhalten sogar über 5.000 Euro brutto im Monat. Nur etwa sieben Prozent der Pensionäre landen bei maximal 2.000 Euro. Bei den gesetzlich Rentenversicherten sieht die Verteilung anders aus: Rund 37 Prozent der Altersrenten liegen unter 900 Euro. Die größte Gruppe mit etwa 3,2 Millionen Rentnern erhält zwischen 900 und 1.200 Euro. Rund 16 Prozent bekommen 1.200 bis 1.500 Euro, knapp 13 Prozent 1.500 bis 1.800 Euro und 17 Prozent 1.800 Euro und mehr.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags weisen jedoch darauf hin, dass ein direkter Vergleich der Systeme nur schwer möglich sei. Die unabhängigen Gutachter berufen sich auf das Bundessozialgericht, wonach wegen der großen strukturellen Unterschiede keine „leistungsbezogene Vergleichbarkeit“ bestehe. Beamte und Beamtinnen hätten in der Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf, während in den Rentenzahlen auch ehemalige Minijobber oder Mütter mit Erwerbsunterbrechungen enthalten seien. Heterogene Erwerbsbiografien führten zu systematisch niedrigeren Durchschnittswerten. Einem steuerfinanzierten Vollversorgungssystem stehe ein beitragsfinanziertes Solidarsystem gegenüber. Mögliche weitere Einkünfte von Menschen mit Minirenten gehen in den genannten Rentenhöhen nicht mit ein.

Die Linke-Politikerin Vollath kritisierte das Beamtenversorgungssystem als Privileg. Sie forderte, die Rentenkommission hätte die Gerechtigkeitslücke zwischen Beamten und Beschäftigten schließen müssen. Die Kommission hatte im Auftrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Blaupause für eine große Rentenreform vorgelegt. Sie tritt zwar für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung ein, spricht sich aber gegen eine baldige Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten aus. Vollath hat zudem nachgerechnet, wie lange ein Beschäftigter mit durchschnittlichem Verdienst arbeiten müsste, um eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts zu erhalten: Das Ergebnis sind 80 Jahre.

Die Debatte um die Unterschiede zwischen Rente und Pension ist nicht neu. Die Linke setzt sich seit langem für eine Erwerbstätigenversicherung ein, in der unter anderem auch Beamtinnen und Beamte einzahlen sollen. Die aktuellen Zahlen aus dem Bundestag untermauern die Forderung nach einer Reform, die die Systeme angleicht. Die Diskussion dürfte im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 weiter an Fahrt gewinnen, da die Alterssicherung ein zentrales Thema für viele Wähler ist.

Autor

Nachrichtenredakteurin

Elena Mertens berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.