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Taxifahrer bestreitet Vergewaltigung einer Fahrgästin in Frankfurt

Vor dem Frankfurter Landgericht räumt ein 41-jähriger Taxifahrer Geschlechtsverkehr mit einer Fahrgästin ein, bestreitet jedoch, gegen deren erkennbaren Willen gehandelt zu haben.

Zum Prozessauftakt am Landgericht Frankfurt hat ein Taxifahrer die Vergewaltigung einer Fahrgästin bestritten. Sein Verteidiger erklärte in einer kurzen Erklärung, sein 41 Jahre alter Mandant habe zwar Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt, dieser sei jedoch nicht gegen deren « erkennbaren Willen » erfolgt. Zu den übrigen Vorwürfen aus der Anklage werde der Angeklagte keine Angaben machen. Damit steht am ersten Verhandlungstag die Frage im Mittelpunkt, ob die Frau dem Geschlechtsverkehr erkennbar widersprochen hat oder sich in einem Zustand befand, der dies unmöglich machte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in der Nacht zum 1. Oktober 2023 in Frankfurt die wehrlose Lage der Frau bewusst ausgenutzt zu haben. Die Frau hatte über eine App ein Taxi bestellt, das sie von Sachsenhausen in den Stadtteil Eckenheim bringen sollte. Sie soll stark betrunken gewesen sein. Bei einer späteren Untersuchung fanden sich zudem geringe Mengen K.-o.-Tropfen in ihrem Blut. In diesem Zustand habe sie sich auf die Rückbank des Taxis gelegt, heißt es in der Anklage. Die Auswertung der Blutprobe und die Angaben zur Alkoholisierung dürften deshalb im weiteren Verfahren eine zentrale Rolle spielen.

Laut Anklage hielt der Angeklagte an einem bislang nicht bekannten Ort an, begab sich zu der Frau auf die Rückbank und vergewaltigte sie. Die Frau habe sich dabei « in wehrlosem Dämmerzustand » befunden, las die Staatsanwältin die Anklageschrift vor. Danach soll der Mann die Fahrt fortgesetzt haben. Der Ort der Tat ist nach den bisherigen Angaben also nicht ermittelt, was die Rekonstruktion des Geschehens erschwert und die Bedeutung der Aussagen der Beteiligten erhöht.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte gab an, das Unternehmen, für das er früher hauptberuflich fuhr, habe ihn nach Bekanntwerden der Vorwürfe freigestellt. Das Taxifahren habe er damals nur nebenberuflich betrieben. Inzwischen sei er wieder sporadisch im Einsatz, was bedeutet, dass er nach wie vor Fahrgäste befördert, während das Verfahren läuft. Die Strafkammer plant nach dem bisherigen Zeitplan, ihr Urteil im Januar zu verkünden. Bis dahin muss das Gericht die Aussagen des Angeklagten, die Schilderungen der Frau und die Ergebnisse der Ermittlungen gegeneinander abwägen.

Die mutmaßlich betroffene Frau tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie kann damit eigene Rechte im Prozess wahrnehmen, etwa Fragen stellen und Anträge stellen, und ist zugleich Zeugin des Geschehens. Für den Angeklagte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt; die Darstellung der Staatsanwaltschaft ist eine Anklage, über die das Gericht noch zu entscheiden hat.

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Elena Mertens

Autor

Nachrichtenredakteurin

Elena Mertens berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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