Zürcher Politikerin fordert gleiche Bekleidungsregeln beim Schwimmunterricht
Nach der knappen Forderung des Zürcher Kantonsparlaments nach einem Kopftuchverbot an Schulen verlangt die Grünliberale Sandra Bienek Konsequenz: Wenn religiöse Symbole reguliert werden, müssten auch Mädchen beim Schwimmen oben ohne erlaubt sein – wie Jungen in Badehosen.
Die Debatte um religiöse Bekleidungsvorschriften an Schweizer Schulen bekommt eine neue Wendung. Nachdem das Zürcher Kantonsparlament vergangene Woche mit knapper Mehrheit ein Kopftuchverbot an Schulen gefordert hat, verlangt die Kantonsrätin Sandra Bienek von den Grünliberalen nun eine konsequente Gleichbehandlung aller Geschlechter – auch beim Schwimmunterricht. Konkret fordert die Politikerin, dass Mädchen ebenso wie Jungen das Recht haben sollen, nur in Badehose zu schwimmen, also ohne Oberteil.
„Mädchen sollen sich gleich frei wie Buben im Kanton Zürich bewegen können – dies gilt nicht nur in Bezug auf das Kopftuch, sondern allgemein“, schrieb Bienek in einer Mitteilung, aus der die Zeitung „Blick“ zitiert. Jede Ungleichbehandlung sei Ausdruck bestehender Machtverhältnisse. Die Politikerin argumentiert, es sei zwar üblich, dass Jungen in Badehosen und Mädchen im Badeanzug am Unterricht teilnähmen. Es gebe aber auch Mädchen, die sich in Badehosen wohler fühlten und nur aus Angst vor sozialen Anfeindungen oder sexuellen Übergriffen ein Badekleid trügen.
Bienek prangerte zugleich an, dass die Ungleichbehandlung auch bei Erwachsenen fortbestehe. Immer mehr Männer joggten oder trieben Sport ohne T-Shirt, während dies für Frauen „faktisch undenkbar“ sei, ohne soziale Anfeindungen oder sexuelle Übergriffe befürchten zu müssen. „Es bestehen allgemein keine sachlichen Gründe, weshalb sich Frauen und Mädchen, was die Bedeckung ihrer Körper betrifft, nicht gleich frei wie Männer und Jungen bewegen dürfen“, so die Kantonsrätin. Sie hat deshalb eine Anfrage zur Gleichbehandlung an den Zürcher Regierungsrat gestellt.
Hintergrund der Debatte ist ein Antrag der Schweizer Volkspartei, der vergangenen Montag im Kantonsparlament eingebracht wurde. Er sieht vor, Kopftücher an Zürcher Schulen zu untersagen und wurde mit 87 zu 82 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Auch andere Kantone wie Aargau, St. Gallen und Genf haben ähnliche Verbote erlassen oder planen solche Schritte.
Die Schweizer Rechtsexpertin Helen Keller sieht jedoch rechtliche Hürden für ein solches Verbot. „Ein Schulausschluss, weil eine Schülerin ein Kopftuch trägt, würde mit dem verfassungsmäßigen Recht auf Unterricht kollidieren“, sagte sie dem „Tagesanzeiger“. Das Schweizer Bundesgericht habe bereits festgestellt, dass ein Kopftuchverbot für Mädchen einen schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle und eine klare gesetzliche Grundlage benötige.
Die juristische Lage ist komplex: Einer Lehrerin im Kanton Genf wurde das Tragen eines Kopftuchs untersagt, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützte dieses Verbot mit dem Hinweis auf die strikte Trennung von Kirche und Staat. In der Schweiz sind Burkas bereits verboten – allerdings im Rahmen eines Verhüllungsverbots, das neben Sicherheitsgründen auch den Schutz heimischen Brauchtums als Begründung anführt. Die neue Forderung aus Zürich dürfte die Diskussion über die Grenzen religiöser Symbole und die Gleichberechtigung der Geschlechter im Bildungsbereich weiter anheizen.




