Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der verbotenen „Artgemeinschaft“
Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte durchsucht, die mutmaßlichen Mitgliedern der verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen 15 Beschuldigte wegen Fortführung der Vereinigung.
Die Polizei ist am Morgen in fünf Bundesländern gegen mutmaßliche Anhänger der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ vorgegangen. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden Objekte in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Das Verfahren richtet sich gegen insgesamt 15 Beschuldigte, denen vorgeworfen wird, die Gruppierung trotz des bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben.
Die Durchsuchungen laufen seit dem frühen Morgen, unter anderem sind Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz. In Nordrhein-Westfalen durchsuchte die Polizei ein Objekt in Lippstadt, in Niedersachsen in der Gemeinde Jameln. In Berlin wurden Beamte an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg vorstellig. In Sachsen-Anhalt richteten sich die Maßnahmen nach Informationen der dpa auch auf mehrere Objekte in Gardelegen. Dort soll im Juni ein Treffen zu einer sogenannten Sommersonnenwendefeier stattgefunden haben.
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ war 2023 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Gruppierung damals als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Organisation klagte gegen das Verbot, das jedoch im April vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt wurde. Die Richter erklärten, die Gruppierung greife auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück und sei mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt.
Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurde die „Artgemeinschaft“ 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Vor dem Verbot gehörten dem Verein nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an. Bei Veranstaltungen, zu denen ganze Familien anreisten, tauchten teilweise mehr Personen auf. Das Bundesinnenministerium stufte die Bewegung als verfassungsfeindlich ein, weil sie unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild verbreite. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sei.
Vor Gericht hatte die „Artgemeinschaft“ versucht, sich als abgeschottete religiöse Vereinigung darzustellen. Mit Politik habe man nichts zu tun, die Anhänger lebten ihren Glauben „im stillen Kämmerlein“, hatte ihr Anwalt erklärt. Sollten Inhalte dieses Glaubens verfassungsfeindlich sein, sei dies von der Religionsfreiheit gedeckt. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine „Vielzahl“ von Nazi-Devotionalien gefunden worden, darunter „großformatige Hakenkreuzfahnen“ und Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen.
Dass Menschen, die dem Verein vor der Verbotsverfügung zugerechnet wurden, weiterhin privat Kontakt halten, ist grundsätzlich nicht verboten. Den Ausschlag für die Ermittlungen gab offenbar die Sommersonnenwendefeier im vergangenen Juni in Gardelegen. Wie der „Spiegel“ berichtete, soll die Polizei bei der als „privat“ deklarierten Veranstaltung die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei sollen auch Gäste gesehen worden sein, die mit der „Artgemeinschaft“ in Verbindung gebracht werden. Dieser Vorfall begründete nach Einschätzung der Ermittler den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Vereinsverbot und führte zur Planung der heutigen Durchsuchungen.




