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Justiz: Ex-Minister Scheuer nach Maut-Debakel vor Gericht

Ex-Minister Scheuer wegen Falschaussage zur Pkw-Maut vor Gericht

Gut sieben Jahre nach dem Aus für die Pkw-Maut muss sich der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor dem Landgericht Berlin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und dem ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz vor, im Maut-Untersuchungsausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben. Ein Urteil könnte am 25. November fallen.

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor dem Landgericht Berlin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz (60). Beide bestreiten die Vorwürfe.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob die Betreiber der geplanten Pkw-Maut bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten hatten, die Betreiberverträge erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterzeichnen. Manager der vorgesehenen Betreiberfirmen hatten im Untersuchungsausschuss ausgesagt, Scheuer dieses Angebot bei einem gemeinsamen Frühstück im Ministerium gemacht zu haben. Scheuer habe es abgelehnt. Der Ex-Minister hatte Anfang Oktober 2020 vor dem Ausschuss erklärt, ein solches Verschiebungsangebot habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben. Schulz bestätigte diese Darstellung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angaben, sich nicht an ein solches Angebot erinnern zu können.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer und Schulz eingeleitet, nachdem mehrere Privatpersonen Strafanzeige erstattet hatten. Im August 2025 erhob die Behörde Anklage. Ende Mai gab das Landgericht Berlin bekannt, dass die zuständige 38. Große Strafkammer die Anklage zugelassen hat und es zum Prozess kommt. Für die Verhandlung haben sich nach Gerichtsangaben zahlreiche Medienvertreter aus ganz Deutschland angemeldet. Die Kammer hat bislang zwölf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte am 25. November gesprochen werden. Das Gesetz (§ 153 StGB) sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Scheuers Anwalt Daniel Krause erklärte vor Prozessbeginn, sein Mandant trete dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegen, „zu einer an ihn gerichteten Frage eine unzutreffende Antwort gegeben zu haben“. „Daran hält er fest und wird sich gegen diesen Vorwurf verteidigen“, so der Verteidiger. Scheuer habe sich „stets vollständig kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt“. Die Hauptverhandlung biete endlich die Möglichkeit, den Sachverhalt umfassend zu klären. Auch Schulz bestreitet den Vorwurf. Für beide Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Die Pkw-Maut war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Zentraler Knackpunkt war, dass nur Fahrer aus dem Inland voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich mit möglichen Fehlern Scheuers nach dem Stopp des CSU-Prestigeprojekts. Er nahm im Dezember 2019 seine Arbeit auf und schloss sie im Sommer 2021 ab. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer die Betreiberverträge bereits Ende 2018 abschloss, bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Die damalige Opposition warf ihm schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vor.

Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren ergeben. Die Firmen hatten Schadenersatz gefordert, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem EuGH-Urteil gekündigt hatte. Scheuer hatte die Forderungen zurückgewiesen, es folgte ein Schiedsverfahren. Nach einem weiteren Schiedsverfahren zahlte der Bund zusätzlich eine Summe, die nicht vollständig bekannt ist. Bei den Anwaltskosten soll der frühere Minister nach Informationen des „Spiegel“ Unterstützung vom Bundesverkehrsministerium erhalten. Das Ressort habe sich grundsätzlich bereit erklärt, Kosten zu übernehmen. Vom Ministerium hieß es, man könne „zum Schutz personenbezogener Daten“ dazu keine Informationen geben.

Elena Mertens

Autor

Nachrichtenredakteurin

Elena Mertens berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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