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NSU-Helferin Susann E. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Das Oberlandesgericht Dresden hat Susann E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung schuldig gesprochen. Die Strafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.

NSU-Helferin Susann E. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
NSU-Unterstützerin: NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft verurteilt
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Das Oberlandesgericht Dresden hat die 47-jährige Susann E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Angeklagte hatte der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen, indem sie ihr ihren Personalausweis und ihre Krankenkassenkarte zur Verfügung stellte.

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden zog sich über mehrere Monate hin. Die Staatsanwaltschaft warf Susann E. vor, damit eine zentrale Rolle im Unterstützungsnetzwerk des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gespielt zu haben. Die rechtsextremistische Terrorgruppe hatte zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordet, zwei Bombenanschläge verübt und zahlreiche Raubüberfälle begangen. Beate Zschäpe, die als Mittäterin verurteilt wurde, befand sich nach der Aufdeckung der Gruppe im Jahr 2011 jahrelang in Haft und verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Nach Überzeugung des Gerichts half Susann E. der untergetauchten Zschäpe dabei, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Die Angeklagte lieh der Rechtsextremistin mehrfach ihre Identität, sodass Zschäpe unter falschem Namen Verträge abschließen, Konten eröffnen und andere alltägliche Geschäfte tätigen konnte. Diese Handlungen ermöglichten es Zschäpe, über Jahre hinweg unerkannt zu bleiben und die terroristischen Aktivitäten des NSU fortzusetzen. Die Unterstützung umfasste auch die Nutzung von Krankenkassenkarten, um medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen, ohne die wahre Identität preiszugeben.

Das Gericht wertete die Taten als schwerwiegend, berücksichtigte jedoch bei der Strafzumessung mehrere mildernde Umstände. Dazu zählten das Geständnis der Angeklagten, ihre Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und die Tatsache, dass sie nicht direkt an den Morden oder anderen Gewalttaten des NSU beteiligt war. Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert, während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung können Revision einlegen.

Der Fall Susann E. ist Teil einer Reihe von Verfahren gegen mutmaßliche Unterstützer des NSU, die in den vergangenen Jahren vor verschiedenen Gerichten verhandelt wurden. Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes gilt als eine der größten Herausforderungen für die deutsche Justiz seit der Wiedervereinigung. Im Jahr 2018 war bereits das Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München zu Ende gegangen. Zschäpe wurde damals unter anderem wegen Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die rechtsextremistische Terrorgruppe NSU hatte zwischen 2000 und 2007 neun Kleinunternehmer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet. Die Taten wurden von den Ermittlungsbehörden jahrelang als „Döner-Morde“ oder „Ausländerkriminalität“ fehlinterpretiert, was zu erheblicher Kritik an den Sicherheitsbehörden führte. Erst 2011 flog die Gruppe auf, nachdem zwei ihrer Mitglieder, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, bei einem Banküberfall in Eisenach tot aufgefunden wurden. Zschäpe stellte sich kurz darauf der Polizei und legte ein Geständnis ab, das jedoch als unzureichend bewertet wurde.

Die Verurteilung von Susann E. zeigt, dass das juristische Nachspiel des NSU-Komplexes noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden sendet ein Signal, dass auch die Unterstützung terroristischer Strukturen konsequent verfolgt wird. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, ob weitere Personen, die dem NSU in irgendeiner Form Hilfe geleistet haben, noch zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Ermittlungen in diesem Bereich dauern an, und die Justizbehörden prüfen weiterhin mögliche Verbindungen und Unterstützungsleistungen.

Die Angeklagte selbst zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert, dass sie nicht ins Gefängnis muss. Ihr Anwalt betonte, dass seine Mandantin aus einer schwierigen persönlichen Situation heraus gehandelt habe und nicht aus politischer Überzeugung. Das Gericht folgte dieser Argumentation teilweise, stellte jedoch klar, dass die Handlungen objektiv geeignet waren, die terroristischen Aktivitäten des NSU zu fördern. Die Bewährungsauflagen sehen vor, dass Susann E. regelmäßig Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten und sich straffrei führen muss.

Autor

Wirtschaftsanalyst

Dominik Zimmermann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.