Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert zieht vor Gericht, um seine Kandidatur für die Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland doch noch durchzusetzen. Die zuständige Wahlbehörde hatte den Politiker von der Kommunalwahl ausgeschlossen. Die Begründung für den Ausschluss nannte er «absolut demokratiefeindlich».
Sichert will seine Kandidatur nun per Gerichtsbeschluss erzwingen. Die Zeit drängt: Die Kommunalwahl in Niedersachsen steht unmittelbar bevor. Über die Frage, ob der AfD-Politiker auf den Stimmzetteln erscheinen darf, muss daher rasch entschieden werden. Andernfalls droht, dass sein Name fehlt, obwohl ein Gericht seine Kandidatur womöglich für zulässig erklärt. Verfahren dieser Art werden vor dem Hintergrund knapper Fristen meist im Eilverfahren geführt, damit eine Entscheidung vor dem Wahltermin noch Wirkung entfalten kann. Der Stimmzettel muss lange vor dem Wahltermin feststehen; eine nachträgliche Aufnahme eines Kandidaten ist praktisch nicht mehr möglich.
Der Landkreis Friesland liegt an der niedersächsischen Nordseeküste, Verwaltungssitz ist Jever. Der Landkreis zählt knapp 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Landrat ist das höchste kommunale Wahlamt im Kreis: Er leitet die Kreisverwaltung und wird in Niedersachsen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sichert, der dem Deutschen Bundestag angehört, bewirbt sich um diese Position. Für den Ausgang der Landratswahl ist die Zulassung der Kandidaten ein entscheidender erster Schritt.
Sichert wertet den Schritt entsprechend als Ausdruck einer demokratiefeindlichen Haltung. In der öffentlichen Debatte wird zugleich die Frage aufgeworfen, ob das Vorgehen der Wahlbehörde einen Verfassungsbruch darstellt. Kritiker verweisen darauf, dass die AfD eine im Bundestag vertretene Partei ist, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Ein Parteiverbot ist nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten; solange ein solches Verbot nicht vorliegt, gelten die Parteien als verfassungsrechtlich gleichberechtigt.
Rechtlich ist der Fall heikel. Das passive Wahlrecht, also das Recht, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, gehört zu den tragenden Grundsätzen der Demokratie. Ein Ausschluss kommt nur dann in Betracht, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, etwa weil die Wählbarkeit fehlt. Nach ständiger Rechtsprechung muss sich der Staat gegenüber Parteien neutral verhalten; eine Partei darf bei Wahlen nicht benachteiligt werden, solange sie nicht verboten ist. Maßstab ist dabei unter anderem Artikel 21 des Grundgesetzes, der den Parteien die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes garantiert. Die Gerichte prüfen Wahlausschlüsse deshalb besonders streng und legen die Ausnahmetatbestände eng aus. Der Wahlbehörde obliegt der Nachweis, dass im Fall Sichert ein gesetzlicher Hinderungsgrund vorliegt.
Der Fall hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, weil er das Verhältnis von staatlicher Wahlaufsicht und parteipolitischer Konkurrenz berührt. Die Kommunalwahl in Niedersachsen umfasst neben der Wahl der Kreistage und Gemeinderäte auch die Entscheidung über die Spitzenämter in den Landkreisen. Wer dieses Amt übernimmt, gestaltet wesentliche Bereiche des Alltags mit, von der Kreisverwaltung über Schulen und Sozialeinrichtungen bis zur regionalen Infrastruktur. Für die Region ist die Landratswahl damit eine Richtungsentscheidung.
Der Streit reicht inzwischen über den Landkreis hinaus. Auch in der überregionalen Debatte wird das Vorgehen gegen Sichert aufgegriffen. Der Schriftsteller und Kolumnist Harald Martenstein schaltete sich mit einem offenen Brief an Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens ein. Damit gewinnt auch die Frage an Bedeutung, welche Rolle die Landesregierung und insbesondere das Innenministerium in dem Streit spielen.
Ob Sichert bei der Kommunalwahl tatsächlich antreten kann, hängt nun von der Geschwindigkeit der Justiz ab. Sollte das Gericht die Kandidatur nicht rechtzeitig bestätigen, wäre der Ausschluss womöglich vollzogen, bevor über seine Rechtmäßigkeit entschieden ist. Die Entscheidung dürfte über Friesland hinaus Beachtung finden, denn sie berührt Grundfragen des Wahlrechts, der Chancengleichheit von Parteien und der Neutralität des Staates gegenüber politischen Bewerbern.
