Bundeskabinett berät Gesetz gegen digitale Gewalt
Die Bundesregierung will sexualisierte Deepfakes, digitalen Voyeurismus und Cyberstalking unter Strafe stellen. Das Kabinett berät am Mittwoch den Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig.
Die Bundesregierung will Opfer digitaler Gewalt besser schützen und plant dafür mehrere neue Strafvorschriften. Das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigte Gesetz gegen digitale Gewalt wird an diesem Mittwoch im Kabinett beraten. Der Entwurf sieht unter anderem Strafen für die Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, für digitalen Voyeurismus und für Cyberstalking vor. Ziel ist es, Menschen, die durch echte oder gefälschte Bildaufnahmen gegen ihren Willen zum sexuellen Objekt degradiert werden, strafrechtlich besser zu schützen und die Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen zu erleichtern.
Ein zentraler Punkt des Vorhabens ist der Umgang mit Aufnahmen von Vergewaltigungen. Künftig soll auch bestraft werden, wer solche Aufnahmen unbefugt abruft, sich verschafft oder besitzt. Das umfasst ausdrücklich auch das Streaming ohne dauerhafte Speicherung. Vorgesehen sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bisher ist der Besitz solcher Aufnahmen bei erwachsenen Betroffenen nicht strafbar. Die Herstellung und Weitergabe von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, sind derzeit nicht pauschal verboten und sollen künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können.
Neu geregelt wird auch der Schutz vor intimen Bildaufnahmen. Ohne Einwilligung der Betroffenen dürfen künftig keine Aufnahmen von unbekleideten Genitalien, dem nackten Gesäß oder der weiblichen Brust angefertigt werden. Das gilt ausdrücklich auch in der Sauna oder am FKK-Strand. Für Schlagzeilen hatte der Fall zweier Frauen aus Leipzig gesorgt, die in einer Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt worden waren. Ihre Anzeige blieb ohne Erfolg, weil das Verhalten bislang nicht strafbar war. Der Mann erhielt sein Handy samt Aufnahmen von der Polizei zurück.
Ein weiterer neuer Straftatbestand betrifft den persönlichkeitsrechtsverletzenden Identitätsmissbrauch. Wer ein Fake-Profil oder einen Account im Namen einer anderen Person anlegt und darüber unbefugt Inhalte Dritten zugänglich macht, soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Voraussetzung ist, dass der Inhalt geeignet ist, das Ansehen der betroffenen Person erheblich zu schädigen. Das können manipulierte Bilder sein, aber auch Texte, etwa wenn Aussagen in krassem Widerspruch zu den bisherigen Positionen der Person stehen. Identitätsmissbrauch kann bereits jetzt nach anderen Vorschriften strafbar sein, etwa beim Betrug.
Sexualisierte Deepfakes werden nicht generell verboten. Die Strafbarkeit bezieht sich konkret auf künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder und Videos, die den Anschein erwecken, eine bestimmte reale Person mit unbekleideten intimen Körperteilen oder bei sexuellen Handlungen zu zeigen. Eine Kennzeichnung als unecht oder KI-generiert soll die Strafbarkeit grundsätzlich nicht ausschließen. Bestraft werden soll auch, wer ein solches Deepfake nur zum Eigengebrauch herstellt. Möglich sind Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Auch Cyberstalking per GPS-Tracker wird nur in bestimmten Fällen verboten. Der Entwurf sieht vor, dass bestraft wird, wer den Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer anderen Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht und dadurch geeignet ist, die überwachte Person erheblich zu schädigen. Welches Gerät verwendet wird, ist unerheblich. Auch eine Überwachung über Spyware oder vernetzte Haushaltsgeräte kann strafbar sein. Vorgesehen sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Für die Betroffenen dürfte vor allem das geplante Auskunftsverfahren praktische Bedeutung haben. Danach sollen Messengerdienste, Plattformbetreiber oder Internet-Provider verpflichtet werden können, die Identität der Person offenzulegen, die Rechte verletzt hat. Ob das im konkreten Fall zulässig ist, soll ein Gericht entscheiden. Dabei geht es auch um gespeicherte IP-Adressen, Portnummern, Zeitangaben und Rufnummern. Bei hinreichenden Anhaltspunkten soll das Gericht Daten unverzüglich gegen Löschung sichern. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene, mehrheitlich Frauen, zudem eine zeitweise Account-Sperre beantragen können.
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