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Montag, 28. September 2026

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Bundestag: Was dürfen Deutschlands Nachrichtendienste künftig?

Bundestag berät über umfassende Reform der Nachrichtendienste

Der Bundestag hat erstmals über die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienste beraten. Der BND soll operative Fähigkeiten erhalten, der Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse. Die Opposition kritisiert die Pläne scharf.

Der Bundestag hat erstmals über die Pläne der schwarz-roten Koalition für eine umfassende Reform der deutschen Nachrichtendienste beraten. Im Zentrum steht die Frage, welche Befugnisse der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig erhalten sollen, um Sabotage, Spionage, Terroranschlägen und Cyberangriffen wirksamer begegnen zu können.

Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) machte in der Debatte deutlich, dass der BND künftig nicht nur Bedrohungen aufklären, sondern auch aktiv eingreifen können soll. So müsse es möglich sein, «dass Server von staatlichen Hackergruppen auch abgeschaltet werden können». Damit würde der Auslandsnachrichtendienst operative Fähigkeiten erhalten, die bislang nicht zu seinem Aufgabenprofil gehören. Auch die Sabotage von Lieferketten rückt als mögliches Einsatzfeld in den Blick.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, betonte, die Reform diene nicht nur der Abwehr hybrider Angriffe durch Russland, sondern auch der Bekämpfung chinesischer Spionage. Zudem solle die Abhängigkeit von ausländischen Partnerdiensten verringert werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte die Pläne gegen Kritik aus der Opposition mit den Worten, es gehe darum, Demokratie und Bevölkerung zu schützen. Die Vorwürfe von rechts und links nannte er «die gleichen falschen Antworten von Rechtsaußen und von Linksaußen».

Die geplanten neuen Befugnisse des Verfassungsschutzes stoßen auf erheblichen Widerstand. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das BfV künftig heimlich in Wohnungen eindringen sowie auf Laptops und Handys zugreifen dürfen. Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio kritisierte dies als Umbau des Inlandsgeheimdienstes zu einer «Stasi 2.0». Die AfD, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, lehnt die Reform in wesentlichen Teilen ab, befürwortet jedoch ausdrücklich, dass der BND operative Fähigkeiten erhalten soll.

Auch die Linke lehnt die Pläne grundsätzlich ab. Die Innenexpertin Clara Bünger sagte, «hier werden Grundrechte mit Füßen getreten». Sie erinnerte an Fehler und offene Fragen zur Arbeit des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen NSU-Trio. Für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gelte bei einer Umsetzung der Reform: «Sie sehen alles, was Ihr denkt und fühlt und macht und Ihr werdet nie davon erfahren.»

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz begrüßte die Reform im Grundsatz, bezeichnete die Pläne der Bundesregierung für eine Ausweitung der Verfassungsschutzbefugnisse jedoch als überzogen. Er prophezeite der Koalition eine Niederlage bei einer Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Zugleich regte er an, das BfV zur «Zentralstelle für die Spionageabwehr» zu machen, da diese Aufgabe von Ländern wie Bremen und dem Saarland nicht geleistet werden könne.

Die Zuständigkeit für den BND liegt im Bundeskanzleramt, die Fachaufsicht für den Verfassungsschutz beim Bundesinnenministerium. Hintergrund der Reformdebatte ist die von der Bundesregierung als hybrid eingestufte Bedrohungslage, die Sabotage, Spionage und Desinformation miteinander verbindet. Als ein solcher Fall gilt ein Anschlagsversuch, der Russland zugeschrieben wird: Am 4. August war eine mit Sprengstoff präparierte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden.

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Christoph Reichert

Autor

Politischer Korrespondent

Christoph Reichert berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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