Bundestag: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung bei Organspenden
Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe bringt im Bundestag einen Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung bei Organspenden ein. Eine zweite Gruppe lehnt das ab und setzt auf mehr Aufklärung. Die Abstimmung steht noch aus.
Im Bundestag beginnt ein neuer Anlauf für eine grundlegende Änderung der Organspende-Regeln. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einführung der Widerspruchsregelung vorsieht. Danach gälte jeder Erwachsene automatisch als Organspender nach dem Tod, sofern er zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Bisher ist für eine Organentnahme die ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Für die Befürworter ist es bereits der dritte Versuch. Eine erste Initiative war 2020 im Bundestag gescheitert, eine zweite kam wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung. Die Gruppe, der Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen angehören, argumentiert, dass viele Verbesserungen der vergangenen Jahre keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle deshalb zum «Regelfall» werden. Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen sollen künftig auch dann zulässig sein, wenn sie «nicht widersprochen» haben. Vorgesehen ist zudem eine verstärkte Aufklärung. Zu den Unterstützern zählen die ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).
Neben diesem Entwurf liegt dem Bundestag auch eine Initiative des Bundesrates vor, die ebenfalls auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will zwar ebenfalls mehr Organspenden erreichen, lehnt die Widerspruchsregelung aber strikt ab. Ihr zentrales Argument lautet: «Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.» Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus persönliche Konsequenzen entstehen. Mit einem Antrag fordert die Gruppe unter anderem, dass alle Bürgerinnen und Bürger «zeitnah» nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendebereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten – neben Ja und Nein auch «unentschieden».
Der Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung wird zur Einbringung von 254 Abgeordneten unterstützt, der Gegenantrag von zunächst 58 Abgeordneten. Welche Mehrheitsverhältnisse sich im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten am Ende herausbilden, muss sich in den kommenden Monaten zeigen. Zur ersten Lesung gibt es nun zunächst eine Aussprache, wie bei ethischen Fragen üblich ohne die sonst geltenden Fraktionslinien. Anschließend folgen Ausschussberatungen über die Initiativen. Eine Abstimmung im Parlament steht noch aus.
Hintergrund der Debatte ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen. Tausende Schwerkranke warten auf eine gespendete Niere, Leber oder ein Herz. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Das war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf den Wartelisten. Als grundsätzliches Problem gilt, dass viele Menschen Organspenden zwar positiv gegenüberstehen, ihren Willen aber nicht festhalten.
Dokumentieren lässt sich ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf andere Weise in Papierform. Seit März 2024 ist das auch online möglich: Auf dem Portal können Personen ab 16 Jahren ihre Haltung digital festhalten. Aktuell gibt es knapp 633.000 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber mitteilte. 82 Prozent der Einträge enthalten eine uneingeschränkte Zustimmung zur Organentnahme, möglich ist auch die Beschränkung auf bestimmte Organe. Einen Widerspruch hinterlegten 8,7 Prozent.
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