Dobrindt will Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt legt Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vor, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände deutlich erschweren soll. Aus der SPD kommen verfassungsrechtliche Zweifel.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Eckpunkte für ein neues Investitionsschutzgesetz vorgelegt, das die Hürden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände deutlich erhöhen soll. Das Bundesinnenministerium bestätigte die Details mehreren Nachrichtenagenturen. Nach den Plänen soll die Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein, wenn deren Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Das Vorhaben zielt damit auf eine deutlich engere Voraussetzung für solche Eingriffe in privates Eigentum.
Auch bei Verstaatlichungen sieht der Entwurf strenge Vorgaben vor. Entschädigungen sollen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein, der durch ein Wertgutachten ermittelt werden muss. Zudem soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen. Damit reagiert das Ministerium erkennbar auf die Debatte über eine mögliche Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen, die in Berlin geführt wird.
Auslöser des Gesetzesvorhabens sind Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigungssumme bereitgestellt werden. Linke, Grüne und SPD hatten sich außerdem auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien verständigt. Die Bundesregierung hatte sich auf das Investitionsschutzgesetz verständigt, um Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene zu erschweren. Der Welt-Bericht fasst die Stoßrichtung zusammen: Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie sie die Linke in Berlin plant, durch hohe rechtliche Hürden deutlich erschweren.
In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es jedoch Vorbehalte. Der Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir (SPD), sagte dem „Tagesspiegel“, wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden wolle, solle er den regulären Weg gehen und das Grundgesetz ändern. Dafür habe Dobrindt jedoch keine Zweidrittelmehrheit, weshalb er sich auf „verfassungsrechtlich rutschigem Boden“ bewege. Demir sitzt für die SPD im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages.
Demir geht davon aus, dass die geplanten Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt würden. Dobrindt wolle über die konkurrierende Gesetzgebung ein bundesgesetzliches Verbot gegenüber den Ländern schaffen. Dies stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Bundesgesetz nicht ausschließlich dazu dienen dürfe, die Landesgesetzgeber von der Gesetzgebung auszuschließen. „Ein solches Vorgehen würde die Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung infrage stellen“, sagte der SPD-Politiker. Er könne jede Landesregierung in Berlin verstehen, die Karlsruhe anrufen würde, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen.
Der Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium wird damit nicht nur politisch, sondern auch juristisch diskutiert. Die Eckpunkte stellen bislang nur einen Entwurf für die Richtung dar; ob daraus ein Gesetzentwurf wird und wie die Länder darauf reagieren, ist derzeit offen. Klar ist bereits, dass die Auseinandersetzung um die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände den Streit zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeit für Eigentumsfragen im Wohnungsmarkt berührt.
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