Dobrindt will Vergesellschaftungen von Wohnungen durch hohe Hürden erschweren
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant ein Investitionsschutzgesetz, das Vergesellschaftungen nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Die Pläne richten sich gegen die in Berlin angestrebten Enteignungen großer Wohnungsbestände.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Vergesellschaftungen von Wohnungen durch hohe rechtliche Hürden deutlich erschweren. Die Bundesregierung plant dafür ein Investitionsschutzgesetz, das die Voraussetzungen für solche Maßnahmen genau regeln und damit erschweren soll. Das Vorhaben steht in engem Zusammenhang mit den Plänen in Berlin, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften.
Dobrindt begründete den Schritt gegenüber der «Bild»-Zeitung mit deutlichen Worten. «Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist», sagte der CSU-Politiker. Laut Mitteilung vom Sonntag werde die Bundesregierung damit klarstellen, dass solche Eingriffe nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Sein Ministerium bestätigte der Deutschen Presse-Agentur erstmals Details zu dem geplanten Gesetz, nachdem zuvor «Bild» darüber berichtet hatte.
Nach den Angaben des Ministeriums soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur dann möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste demnach belegen, dass sie alle anderen Mittel vollumfänglich ausgeschöpft hat, insbesondere Investitionen in den Wohnungsbau und deren Förderung. Erst wenn ihr nichts anderes übrig bleibe, wäre ein solcher Eingriff zulässig. Dobrindt nennt dafür drei zentrale Vorgaben: Entschädigungen sollen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein, dieser muss durch ein Wertgutachten ermittelt werden, und die Entschädigung soll unmittelbar in Geld erfolgen.
Auslöser des Gesetzesvorhabens sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin. Linke, Grüne und SPD wollen laut Sondierungspapier gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Dafür sind Entschädigungskosten von bis zu 16 Milliarden Euro vorgesehen. Nach Einschätzung der Berichterstattung dürfte dieser Betrag unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen. Die Vorgaben des Investitionsschutzgesetzes würden das Vorhaben damit deutlich erschweren.
Die Vereinbarungen der möglichen Koalition sehen neben den Vergesellschaftungen auch den Neubau von 100.000 Wohnungen sowie einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien vor. Die Union stellt sich damit gegen das zentrale Wahlversprechen der Linken in Berlin, die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne zu verhindern. Ob das Investitionsschutzgesetz den Bundestag passieren wird, ist derzeit offen. Der Zeitdruck ist groß, denn die Bundesregierung will den Entwurf vorlegen, bevor die Regierungsbildung in Berlin abgeschlossen ist.
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