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Montag, 5. Oktober 2026

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Bundesregierung: Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor Gericht

Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht

Die Linke wirft Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor, mit einem Instagram-Video das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Ein Eilantrag in Karlsruhe soll das Video stoppen und weitere Beeinträchtigungen während der Berliner Koalitionsbildung verhindern.

Die Linke hat gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wie die Partei mitteilte, wirft sie der Ministerin vor, mit einem Instagram-Video des Bundeswirtschaftsministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin gegen das Neutralitätsgebot für Staatsorgane verstoßen zu haben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Hintergrund ist ein Video, das Ausschnitte einer Rede Reiches vom 23. September zeigt. Darin warnt die Ministerin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe. Zudem erhebt sie den Vorwurf, diese Partei lebe «Antisemitismus offen» und mache Juden in der Stadt Angst. Die Linke sieht darin eine «einseitige und parteipolitische» Äußerung der Ministerin in ihrer Amtsfunktion.

Bereits vor dem Gang nach Karlsruhe hatte die Linke Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Nach Angaben der Partei war es am Sonntagabend jedoch weiterhin online. Mit dem Eilantrag verfolgt die Linke nun dasselbe Ziel auf dem juristischen Weg. In der Antragsschrift heißt es, Reiche habe das Neutralitätsgebot missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Die Ministerin sei «Teil einer systematischen Kampagne» der CDU gegen die Linke, so der Vorwurf. Über den Vorgang hatte auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Die Linke war bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden und strebt nun die Regierungsbildung an. Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts hält die Partei für notwendig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in der laufenden Phase der Koalitionsbildung. In dem Antrag heißt es, bezüglich der laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden drohen. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition und könnte mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen.

Die Auseinandersetzung mit Reiche ist nicht der einzige juristische Vorstoß der Linken. Die Partei geht auch mit anwaltlichen Schreiben gegen andere Politiker vor, die ihr über soziale Medien Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige der Adressaten haben ihre Beiträge daraufhin gelöscht, andere nicht. Die Vorgespräche zwischen Linke, Grünen und SPD in Berlin über mögliche Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten am Wochenende noch kein klares Ergebnis gebracht. Sie sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden.

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Dominik Zimmermann

Autor

Wirtschaftsanalyst

Dominik Zimmermann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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