Schleswig-Holstein: Landtag reformiert Verfassungsschutz nach 30 Jahren
Der Landtag in Schleswig-Holstein hat mit großer Mehrheit eine umfassende Reform des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Dienst erhält neue Befugnisse zur Finanzermittlung, KI-gestützten Datenauswertung und Wohnraumüberwachung, während der parlamentarischen Kontrolle zusätzliche Rechte eingeräumt werden. Der SSW stimmte als einzige Fraktion gegen die Novelle.
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat nach 30 Jahren die gesetzlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes umfassend erneuert. Die mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und FDP beschlossene Novelle gibt den Mitarbeitern des Dienstes mehr Werkzeuge an die Hand, um extremistische Aktivitäten aufzuklären. Bildungsministerin Dorit Stenke, die die erkrankte Innenministerin Magdalena Finke vertrat, sprach von einem «weitestgehenden Konsens» zwischen Koalition und Opposition.
Die Reform erweitert die Befugnisse des Verfassungsschutzes in mehreren Bereichen. Künftig dürfen die Behörden Kontostamm- und Kontoverkehrsdaten abfragen sowie Daten mithilfe künstlicher Intelligenz automatisch auswerten, etwa in extremistischen Foren. Neu ist auch die Wohnraumüberwachung, die allerdings nur in engen Grenzen zulässig ist. Der Einsatz von Vertrauenspersonen wird künftig unter Richtervorbehalt gestellt. In eng begrenzten Ausnahmefällen darf der Verfassungsschutz auch Kinder ins Visier nehmen. Zudem erhält das parlamentarische Kontrollgremium zusätzliche Befugnisse wie Akteneinsichts- und Zugriffsrechte.
Stenke betonte die Notwendigkeit eines starken Verfassungsschutzes angesichts vielfältiger Bedrohungen. «Demokratische Institutionen werden angegriffen, staatliche Handlungsfähigkeit wird infrage gestellt und gezielte Desinformation versucht, das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat zu erschüttern», sagte sie. Der Verfassungsschutz sei das «Frühwarnsystem unserer Demokratie». Je stärker die Befugnisse in Grundrechte eingriffen, desto höher müssten die Anforderungen an ihre Anwendung und Kontrolle sein. Der Entwurf ziehe daher klare rechtsstaatliche Grenzen.
Aus der Opposition kam Zustimmung, aber auch Kritik. Der SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook bezeichnete die automatische Datenauswertung und die KI-gestützte Analyse als schwierigsten Teil der Reform. Selbst in einer sorgfältigen gesetzlichen Regelung bleibe die konkrete technische Funktionsweise ein Stück weit eine Blackbox. «Wir können heute kaum jede Möglichkeit einer Software vorhersehen, zumal diese Software noch nicht einmal beschafft ist», sagte Dürbrook. Umso wichtiger sei die Kontrolle. Der FDP-Innenpolitiker Bernd Buchholz hob hervor, dass der Verfassungsschutz nun deutlich mehr Möglichkeiten erhalte, auch in Wohnungen abzuhören und KI einzusetzen. Anders als etwa in Nordrhein-Westfalen gebe es jedoch Richtervorbehalte, sodass unabhängige Richter die Abwägungsprozesse überprüfen könnten.
Die SSW-Fraktion stimmte als einzige gegen die Novelle. Zwar begrüße sie, dass viele Maßnahmen einem Richtervorbehalt unterliegen, sagte die Innenpolitikerin Sybilla Nitsch. Insgesamt sehe ihre Fraktion jedoch erhebliche Kritikpunkte und zu weitgehende Befugnisse. «Mehr Befugnisse machen den Dienst nicht zwangsläufig stärker», so Nitsch. Die Reform war nach 30 Jahren erstmals wieder eine grundlegende Überarbeitung des Verfassungsschutzrechts in Schleswig-Holstein. Sie tritt nach der Verkündung in Kraft.
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