Thüringer Landtag debattiert AfD-Verbotsverfahren
Erstmals haben Juristen, Experten und Prominente in einem deutschen Parlament über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Im Thüringer Landtag sprach auch Entertainer Hape Kerkeling, dessen Großvater im KZ Buchenwald inhaftiert war. Die Meinungen der Sachverständigen gehen auseinander.
Im Thüringer Landtag haben am Donnerstag erstmals Juristen, Experten und Prominente in einer öffentlichen Anhörung über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Der Anlass war ein Antrag der Linke-Fraktion, die die Landesregierung dazu bewegen will, sich auf Bundesebene für ein solches Verfahren einzusetzen. Die Debatte hatte zuletzt nach Wahlerfolgen der AfD in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin wieder an Fahrt aufgenommen.
Zu Wort kam auch Entertainer Hape Kerkeling. Er betonte, nicht als Verfassungsrechtsexperte zu sprechen, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Sein Großvater war wie Zehntausende andere Menschen von den Nationalsozialisten in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar verschleppt worden. «Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist», sagte Kerkeling. «Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie.» Allein die beschönigende Haltung der AfD gegenüber der NS-Diktatur mache sie in seinen Augen verfassungswidrig. Das Versprechen des Staates laute: «Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland.»
Kerkeling beschränkte sich in seinem Auftritt auf den Umgang der AfD mit der deutschen Geschichte. «Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie – und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei», sagte er. Wer die Verbrechen von 1933 bis 1945 relativiere, verharmlose oder bagatellisiere, verlasse den Boden des Grundgesetzes. Wer Menschen gezielt verängstige – mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender –, verletze ihre vom Grundgesetz geschützte Würde. Der Entertainer appellierte an die Politik, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Gerade aus Thüringen sollte ein solches Signal kommen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition.
Die AfD entsandte ihren Rechtsanwalt Christian Conrad in die Anhörung. Er warnte vor einem Parteiverbotsverfahren, wenn Unsicherheiten bestünden. «Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich», sagte Conrad. Der Antrag der Linke-Fraktion sei für die Regierung rechtlich nicht bindend, sondern allenfalls ein politischer Auftrag. Am Ende gehe es nicht um ein Prüfverfahren, sondern um ein Parteiverbotsverfahren. Man ziehe in den Kampf.
Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. «Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab», sagte er. Ein Parteiverbotsverfahren habe hohe Hürden, doch im Fall der AfD sehe er sie als erfüllt an. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr sagte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Zur Frage, ob sich ein Verbotsantrag gegen die Bundespartei oder gegen einzelne Landesverbände richten sollte, sagte sie, ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband könnte wohl schneller zu einem Ergebnis führen.
Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, vertrat die Ansicht, dass für ein AfD-Verbotsverfahren ein wichtiges Kriterium erfüllt sei – die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik. Er begründete das mit Forderungen der AfD nach einem Austritt aus der EU und zumindest von Teilen der Partei nach einem Austritt aus der Nato. Zudem pflege die AfD eine Nähe zu diktatorischen Systemen wie dem in Russland. Gegen ein Verbotsverfahren sprechen nach Einschätzung von Schwarz weder die Größe der AfD noch die mögliche Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) äußerte sich am Rande der Anhörung. «Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren», sagte er. Er erwarte, dass die von Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommt. Damit sei ein erster Schritt getan. «So weit waren wir noch nie.» Maier zählt seit langem zu den lautesten Befürwortern eines AfD-Verbotsverfahrens.
9




