Wahlleiter: Berliner Parlament verliert nach Nachzählung fünf Sitze
Nach der Neuauszählung im Wahlkreis Spandau 1 verliert die CDU ein Direktmandat an die AfD. Dadurch schrumpft das Berliner Abgeordnetenhaus von 158 auf 153 Sitze. Betroffen sind CDU, SPD, Grüne und Linke.
Die Neuauszählung des Wahlergebnisses im Berliner Wahlkreis Spandau 1 hat unerwartete Folgen für die Zusammensetzung des Landesparlaments. Wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler mitteilte, wird das Abgeordnetenhaus voraussichtlich nur noch 153 Sitze haben statt der in der Wahlnacht angenommenen 158. Damit verlieren fünf Abgeordnete ihre Mandate, die nach dem vorläufigen Ergebnis noch als gewählt galten.
Den Ausschlag gab die Nachzählung im Wahlkreis Spandau 1. Dort hatte zunächst die CDU-Kandidatin Bettina Meißner das Direktmandat errungen. Die Auszählung ergab jedoch, dass der AfD-Kandidat Tommy Tabor die meisten Stimmen erhalten hat. Bröchler zufolge war die per Telefon übermittelte Schnellmeldung fehlerhaft und stimmte nicht mit der Niederschrift des Wahlvorstands überein. In der schriftlichen Aufzeichnung sei die korrekte Stimmenzahl festgehalten worden, nach der Tabor vorne liegt. Warum die telefonische Übermittlung falsch war, konnte der Landeswahlleiter nicht sagen.
Für die CDU hat das direkte Konsequenzen: Bettina Meißner zieht auch nicht über die Bezirksliste ins Abgeordnetenhaus ein, wie ein Sprecher der CDU-Fraktion bestätigte. Sie ist damit im neuen Parlament nicht vertreten. Doch die Neuberechnung trifft auch andere Parteien. Nach Angaben des Landeswahlleiters entfallen jeweils ein Sitz auf SPD, Grüne und CDU sowie zwei Sitze auf die Linke. Konkret handelt es sich um die Mandate von Martin Matz (SPD), Oda Hassepaß (Grüne) sowie Coco Aglibut und Bettina Günter (beide Linke).
Der Grund für den Sitzverlust liegt im Berliner Wahlsystem. Weil die CDU im Wahlkreis Spandau 1 kein Direktmandat mehr gewinnt, verliert sie ein Überhangmandat. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Um das Kräfteverhältnis im Parlament auszugleichen, werden diese Überhangmandate durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien neutralisiert. Fällt ein Überhangmandat weg, müssen auch die Ausgleichsmandate neu berechnet werden. Vor der Nachzählung standen der CDU 34 Sitze zu, darunter sechs Überhangmandate. Nun sind es nur noch 33 Sitze. Die 21 Ausgleichsmandate für ganz Berlin, die sich zuvor auf SPD (4), Grüne (4), Linke (8) und AfD (5) verteilten, reduzieren sich entsprechend um vier Mandate.
Die endgültige Feststellung der Sitzverteilung obliegt den zuständigen Wahlorganen, zuletzt dem Landeswahlausschuss in seiner für den 12. Oktober geplanten Sitzung. Nach der neuen Berechnung käme die Linke auf 45 Sitze, die CDU auf 33, die Grünen auf 25 und die SPD auf 21. Die AfD bleibt unverändert bei 29 Abgeordneten. Die Mehrheit im Landesparlament liegt bei einer Gesamtzahl von 153 Sitzen bei 77 Stimmen. Eine Dreierkoalition aus CDU, Grünen und SPD hätte derzeit eine knappe Mehrheit von zwei Stimmen, Rot-Grün-Rot eine von 14 Stimmen. An den rechnerisch denkbaren Koalitionsmöglichkeiten ändert die veränderte Sitzzahl grundsätzlich nichts.
Landeswahlleiter Bröchler sieht in dem Vorgang kein Wahlchaos. «Wir haben kein Wahlchaos in Berlin», betonte er. «Momentan wird ein geordneter Kontrollprozess durchgeführt.» Genau dieser Kontrollprozess sei in Spandau zum Tragen gekommen. Die Nachzählung hatte mehrere Berliner Medien zunächst auf das Thema gebracht.
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