Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Die Brüsseler Behörde reagiert damit nach eigenen Angaben auf erheblichen Druck der US-Gaslobby sowie auf die angespannte geopolitische Lage im Nahen Osten, die rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) beeinträchtigt.
Die EU hatte erst 2024 eine Verordnung verabschiedet, die darauf abzielt, die klimaschädlichen Methan-Emissionen aus dem Energiesektor deutlich zu reduzieren. Methan ist ein besonders potentes Treibhausgas, das unter anderem in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie entsteht und maßgeblich zur Klimaerwärmung und Luftverschmutzung beiträgt. Die neuen Regeln verlangen von Unternehmen, ihre Methan-Emissionen genau zu überwachen und zu dokumentieren.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge zudem nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. Die Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen einführen müssen. Nach Angaben der EU-Kommission haben die meisten Staaten dies jedoch bisher nicht getan. Unternehmen könnten daher nicht einschätzen, wie hoch die Risiken bei der Beschaffung potenziell nicht konformen Erdöls und Erdgases seien.
Die EU-Kommission betonte, dass die Vorschriften an sich in Kraft bleiben. In den Jahren 2027 bis 2029 soll es jedoch keine Folgen für Unternehmen haben, gegen diese Vorschriften zu verstoßen. Nationale Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen. Die Behörde begründet die Aussetzung der Strafen auch mit der unsicheren Lage im Nahen Osten, die etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs beeinträchtige. Es sei unklar, wie lange die Krise andauern werde.
Die Entscheidung der EU-Kommission stößt auf geteiltes Echo. Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives ordnete die Empfehlungen als „Schadensbegrenzung“ ein. „Sie hat die Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt, zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben gegenüber internationalem Druck als Zeichen von Schwäche gewertet würde und die Autorität der EU über die Regeln ihres eigenen Binnenmarkts untergraben könnte“, sagte Kalcher. Die Kommission habe daran festgehalten, die Gesetzgebung nicht erneut aufzuschnüren. Durch das Aussetzen der Sanktionen büße die Verordnung aber ihre Durchsetzungskraft teilweise ein.
Kritiker befürchten, dass die Aussetzung der Strafen ein fatales Signal an die Industrie sendet und die Bemühungen zur Reduzierung von Methan-Emissionen untergräbt. Die EU-Kommission hingegen argumentiert, dass die Maßnahme notwendig sei, um die Energieversorgungssicherheit in einer Zeit geopolitischer Spannungen zu gewährleisten und um Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Die Debatte zeigt die grundsätzliche Herausforderung, Klimaschutzziele mit wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen in Einklang zu bringen.
Die EU-Kommission wird die Entwicklung in den kommenden Jahren genau beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, die Empfehlung zu prüfen und umzusetzen. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung liegt jedoch bei den nationalen Regierungen und Parlamenten.
