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Wirtschaft

Lebensnachweis für Rentner: Frist bis Juli 2026

Rund 500.000 Rentner im Ausland müssen bis zum 31. Juli 2026 einen Lebensnachweis einreichen, sonst droht die Einstellung der Rentenzahlung. Die Deutsche Rentenversicherung informiert betroffene Bezieher per Post.

Lebensnachweis für Rentner: Frist bis Juli 2026
Neue Frist: Rente in Gefahr? Wer jetzt einen „Lebensnachweis“ einreichen muss
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Rund eine halbe Million Rentnerinnen und Rentner im Ausland erhalten derzeit Post von der Deutschen Rentenversicherung. Darin werden sie aufgefordert, einen sogenannten Lebensnachweis einzureichen. Wer diese Frist bis zum 31. Juli 2026 versäumt, riskiert, dass die Rentenzahlung zum 30. November 2026 eingestellt wird. Die Aufforderung betrifft ausschließlich Bezieher, die in Ländern ohne automatischen Datenaustausch mit den deutschen Behörden leben.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt monatlich rund 26 Millionen Renten im In- und Ausland aus. Für Empfänger mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Regel kein Lebensnachweis nötig, da die Meldebehörden automatisch über Todesfälle informieren. Anders sieht es bei den rund 1,7 Millionen Rentenzahlungen ins Ausland aus. Für etwa 1,2 Millionen dieser Zahlungen ist der Nachweis ebenfalls nicht mehr erforderlich, weil die Sterbedaten mit den Behörden von 18 Staaten automatisch abgeglichen werden. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Australien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Österreich, Polen, Schweden, die Schweiz und Spanien.

Rentnerinnen und Rentner in Staaten ohne einen solchen Datenaustausch werden einmal jährlich aufgefordert, ihren Lebensnachweis einzureichen. Die entsprechenden Unterlagen werden im Juni und Juli zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Wer keine Aufforderung erhält, muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nichts unternehmen. Für den Nachweis gibt es zwei Möglichkeiten: den kostenlosen digitalen Lebensnachweis über die Postident-App oder die papiergebundene Lebensbescheinigung. Diese muss von einer zugelassenen Stelle bestätigt und anschließend per Post an den Rentenservice der Deutschen Post geschickt werden. Faxe oder E-Mails werden nicht akzeptiert.

Wird die Frist versäumt, kann die Rentenzahlung zum 30. November 2026 eingestellt werden. Ausstehende Rentenzahlungen werden erst wieder überwiesen, nachdem der Lebensnachweis nachgereicht wurde. Wer mehrere Renten bezieht – etwa eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente – kann mehrere Aufforderungen erhalten und muss für jede Rente einen eigenen Lebensnachweis einreichen. Verloren gegangene Unterlagen können beim Rentenservice ersetzt werden. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass die Aufforderung nur diejenigen betrifft, die tatsächlich Post erhalten. Alle anderen Rentenbezieher im Ausland müssen nichts unternehmen.

Autor

Politischer Korrespondent

Christoph Reichert berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.