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Vierter VW-Dieselprozess in Braunschweig wegen Krankheit eines Angeklagten verzögert

Der vierte Betrugsprozess um die Dieselmanipulation bei Volkswagen ist zum Auftakt ins Stocken geraten. Einer der drei Angeklagten fehlte aus gesundheitlichen Gründen, die Anklage wurde nicht verlesen. Ein Ende der juristischen Aufarbeitung ist nicht absehbar.

Mehr als elf Jahre nach Aufdeckung der Dieselaffäre kommt die juristische Aufarbeitung bei Volkswagen nur schleppend voran. Der vierte große Betrugsprozess am Landgericht Braunschweig sollte am Montag beginnen, wurde aber schon zum Auftakt unterbrochen. Einer der drei Angeklagten konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen, wie die Verteidigung mitteilte. Die Anklageschrift wurde deshalb nicht verlesen.

Der Vorsitzende Richter erklärte nach einer Unterbrechung, dass der Betroffene aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend entschuldigt sei. Der Prozess wurde daraufhin bis Donnerstag, den 5. November, unterbrochen. Den drei ehemaligen Führungskräften des Konzerns wird unter anderem vorgeworfen, an der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtung mitgewirkt oder deren Weiterentwicklung nicht unterbunden zu haben. Einem der Angeklagten wird zudem eine uneidliche Falschaussage zur Last gelegt. Der Prozess wird damit fortgesetzt, sobald der Angeklagte wieder verhandlungsfähig ist und das Gericht seine Abwesenheit als entschuldigt betrachtet.

Der Skandal war im September 2015 bekannt geworden, als US-Behörden nachwiesen, dass Dieselfahrzeuge mit einer Software manipuliert worden waren. Diese erkannte Testsituationen und reduzierte die Stickoxid-Emissionen, im Alltagsbetrieb blieben die Werte jedoch deutlich höher. Weltweit waren mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Der Skandal kostete den damaligen VW-Chef Martin Winterkorn sein Amt und den Konzern Milliarden. Dass sich die Aufarbeitung über so viele Jahre hinzieht, liegt vor allem an der Komplexität der Verfahren und an den wiederholten Unterbrechungen aus gesundheitlichen und verfahrenstechnischen Gründen.

Bereits im Mai 2025 war der erste Betrugsprozess in Braunschweig nach mehreren Jahren Verhandlung mit einem Urteil zu Ende gegangen. Zwei der vier Angeklagten erhielten Haftstrafen, die anderen beiden Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt. Eine Entscheidung darüber ist nicht absehbar, ein möglicher Haftantritt dürfte sich daher weiter verzögern. Bis dahin bleiben die Urteile nicht rechtskräftig, und die Betroffenen können ihre Position im Revisionsverfahren weiter vertreten.

In dem ersten Verfahren war ursprünglich auch Winterkorn angeklagt. Sein Verfahren wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und ist inzwischen wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte jede strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Das nun begonnene vierte Verfahren richtete sich zunächst gegen elf Beschuldigte. Gegen acht von ihnen wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt, sodass nur noch drei Angeklagte übrig blieben.

Für den vierten Prozess sind 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 angesetzt, was die Dimension des Verfahrens verdeutlicht. Noch in diesem Monat, am 24. November, soll der fünfte und wohl letzte Prozess in Braunschweig beginnen. Dann richten sich die Vorwürfe gegen sieben ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter des Konzerns. Auch für diesen Prozess sind 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 geplant. Für Volkswagen bedeutet das, dass die juristische Aufarbeitung der Dieselaffäre noch über Jahre hinweg die Schlagzeilen bestimmen wird, während der Konzern parallel mit anderen wirtschaftlichen Herausforderungen zu kämpfen hat.

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Elena Mertens

Autor

Nachrichtenredakteurin

Elena Mertens berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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