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Freitag, 18. September 2026

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Dänisches Gericht verweigert Eugen Block Umgangsrecht mit seinen Enkeln

Der Hamburger Steakhaus-Gründer Eugen Block ist mit seinem Antrag auf Umgang mit seinen jüngsten Enkelkindern vor einem dänischen Gericht gescheitert. Der Vater der Kinder, Stephan Hensel, erklärte, die Kinder wollten keinen Kontakt zu ihrem Großvater. Das Verfahren ist Teil des Entführungsdramas, das derzeit am Hamburger Landgericht verhandelt wird.

Der Hamburger Steakhaus-Gründer Eugen Block darf seine jüngsten Enkelkinder nicht sehen. Ein dänisches Gericht hat einen entsprechenden Antrag des Familienoberhaupts der Block-Dynastie abgelehnt. Damit bleibt das Umgangsrecht zwischen dem Großvater und den Kindern weiterhin untersagt.

Wie der Vater der Kinder, Stephan Hensel, mitteilte, wollen die Kinder keinen Kontakt zu ihrem Großvater. Das Gericht in Dänemark folgte mit seiner Entscheidung dieser Haltung und verweigerte Eugen Block das Recht auf persönlichen Umgang. Nähere Einzelheiten zu den Gründen der Entscheidung wurden zunächst nicht bekannt.

Der Fall ist Teil eines umfassenderen Verfahrens, das seit geraumer Zeit die Gerichte beschäftigt. Am Hamburger Landgericht wird derzeit das Entführungsdrama der Steakhaus-Dynastie Block verhandelt. Im Zentrum steht die Frage, wie es zu der Entführung der Kinder kam und welche Rolle die verschiedenen Familienmitglieder dabei spielten. Die Entscheidung aus Dänemark ist ein weiterer Schritt in diesem komplexen Rechtsstreit, der die Familie seit Jahren belastet.

Eugen Block, der das gleichnamige Restaurantimperium aufgebaut hat, hatte sich offenbar erhofft, über das dänische Gericht eine Regelung für den Umgang mit seinen Enkelkindern zu erreichen. Sein Antrag zielte darauf ab, die Enkel zumindest zeitweise sehen zu dürfen. Die Ablehnung bedeutet für ihn eine juristische Niederlage in einem Verfahren, das weit über die Familie hinaus Aufmerksamkeit erregt hat.

Die Hintergründe des Falls reichen Jahre zurück. Die Steakhaus-Dynastie Block ist in der Hamburger Gastronomieszene fest verankert. Der Streit innerhalb der Familie eskalierte offenbar so stark, dass er in einer Entführung mündete, die nun vor dem Hamburger Landgericht aufgearbeitet wird. Die Kinder, um die es in dem aktuellen Verfahren geht, leben offenbar in Dänemark bei ihrem Vater Stephan Hensel. Dieser hatte sich stets gegen einen Kontakt zum Großvater ausgesprochen.

Die Entscheidung des dänischen Gerichts ist bindend für das Umgangsrecht in Dänemark. Ob Eugen Block weitere rechtliche Schritte einlegen wird, ist bislang nicht bekannt. Der Prozess in Hamburg wird unterdessen fortgesetzt und dürfte weitere Details zu den familiären Verwicklungen ans Licht bringen. Für die Öffentlichkeit bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie tiefgreifend familiäre Konflikte werden können, wenn sie vor Gericht ausgetragen werden.

Die Nachricht vom gescheiterten Umgangsantrag dürfte auch für die beteiligten Familienmitglieder weitreichende Folgen haben. Eugen Block, der als Patriarch der Familie gilt, muss nun zur Kenntnis nehmen, dass sein Wunsch nach Kontakt zu den Enkeln vorerst unerfüllt bleibt. Der Vater der Kinder hingegen sieht sich in seiner Haltung bestätigt. Der Ausgang des Hamburger Verfahrens bleibt abzuwarten und könnte die Dynamik innerhalb der Familie weiter verändern.

Franziska Thielmann

Autor

Reporterin

Franziska Thielmann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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