Eltern müssen In-App-Käufe ihrer Kinder oft nicht bezahlen
Verbraucherschützer erklären, unter welchen Umständen Eltern für Kaufangebote in Spiele-Apps ihrer Kinder haften und wann die Verantwortung bei den App-Anbietern liegt.
Kinder tippen in Spiele-Apps häufig auf verlockende Kaufangebote, oft ohne zu wissen, was dahintersteckt. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage, ob sie die dabei entstandenen Kosten übernehmen müssen. Verbraucherschützer machen deutlich, dass dies in vielen Fällen nicht der Fall ist.
Entscheidend ist, ob ein Kind die Käufe ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen hat. Minderjährige sind nur eingeschränkt geschäftsfähig, Verträge, die sie ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter schließen, sind grundsätzlich nicht wirksam. Eltern müssen die Kosten deshalb meist nicht tragen, wenn ihr Kind etwa über ein Kaufangebot im Spiel Zusatzinhalte erworben hat, ohne dass sie davon wussten oder zugestimmt haben.
Anders kann die Lage aussehen, wenn Eltern ihrem Kind den Zugriff auf das Konto oder die Zahlungsmittel ermöglicht haben, etwa indem sie ein Passwort mitteilen oder die Zahlungsdaten gespeichert sind und das Kind diese problemlos nutzen kann. Dann kann unter Umständen der Eindruck entstehen, dass die Eltern das Geschäft gebilligt haben. Hier entscheidet im Einzelfall, wie die Umstände zu bewerten sind.
Die Verantwortung trifft nach Einschätzung der Verbraucherschützer außerdem die Anbieter der Apps. Wer Spiele so gestaltet, dass Kinder mit wenigen Klicks Käufe auslösen können, trägt ein erhebliches Risiko, wenn Hinweise und Sicherungen fehlen. Eltern sollten daher prüfen, ob in den Einstellungen des Geräts oder der App Kaufsperren, Passwortabfragen oder Altersbeschränkungen aktiviert werden können.
Wer unberechtigte Abbuchungen entdeckt, sollte zeitnah reagieren, die Abrechnung prüfen und sich gegebenenfalls an den Anbieter der App sowie an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherschützer raten, Käufe nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Streitfällen Beratung einzuholen.
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