Ganztagsbetreuung in NRW: Rechtsanspruch trifft auf fehlende Standards
Zum neuen Schuljahr greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Doch Kommunen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände warnen vor fehlenden Qualitätsstandards und unzureichender Finanzierung.
Nach den Sommerferien beginnt für viele Erstklässler in Nordrhein-Westfalen nicht nur der Unterricht, sondern auch der Alltag in der Ganztagsbetreuung. Seit dem 1. August gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule – zunächst für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, in den kommenden Jahren wird er auf alle Klassenstufen ausgeweitet. Doch was in der Theorie wie eine verlässliche Zusage klingt, könnte in der Praxis für viele Familien zur Wundertüte werden: Verbindliche pädagogische Qualitätsstandards gibt es nicht, und Kommunen, Bildungsgewerkschaften sowie Wohlfahrtsverbände zweifeln daran, dass Personal, Räume und Finanzen für mehr als bloße Betreuung reichen.
Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich 40 Wochenstunden inklusive Unterrichtszeit. Eltern können einen Platz einfordern, Kinder sind jedoch nicht zur Teilnahme verpflichtet. Was die Kinder in den Betreuungsangeboten konkret erwartet, bleibt nach Ansicht von Kritikern weitgehend offen. Der Hauptkritikpunkt: Es fehlen landesweit verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung, zum Fachkraft-Kind-Schlüssel, zu Gruppengrößen und zur räumlichen Ausstattung. Der Städtetag NRW fordert daher ein Landesausführungsgesetz, um klare Regelungen zu schaffen. Auch die Freie Wohlfahrtspflege, der in NRW rund 80 Prozent der Ganztagsträger angeschlossen sind, verlangt verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten.
Die Landesregierung aus CDU und Grünen hatte ein solches Ausführungsgesetz in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, doch wenige Monate vor dem Ende der Wahlperiode im April 2027 ist davon weiterhin nichts zu sehen. Die SPD-Opposition wirft der Regierung vor, die Chance vertan zu haben, die Qualität des Ganztags gesetzlich abzusichern. Ayla Celik, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), sagte der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, der Verzicht auf Mindeststandards führe dazu, dass die offene Ganztagsschule (OGS) von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhänge. Gerade in finanzschwachen Kommunen lebten jedoch viele Kinder aus armen Familien, die besonders gefördert werden müssten, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie zu legen.
Das Land erhöht zwar seine Ausgaben für die Ganztagsbetreuung: Im laufenden Jahr stiegen die Mittel nach Angaben des Schulministeriums um mehr als 93 Millionen Euro auf insgesamt rund 983 Millionen Euro. Für das kommende Jahr sind sogar mehr als eine Milliarde Euro vorgesehen. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betonte, man unterstütze die Kommunen vollumfänglich beim Ausbau der OGS-Plätze. Doch die Kostenträger vor Ort bleiben skeptisch. 15 Kommunen und Gemeinden – darunter Düsseldorf, Köln, Aachen, Bochum und Bielefeld – haben im Frühjahr Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Sie sehen sich mit Verpflichtungen in einer rechtlichen Grauzone konfrontiert. Das Gericht hält sich jedoch nicht für zuständig und geht von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus. Der Städtetag NRW prüft nun, ob eine Verfassungsklage vor dem höchsten Gericht des Landes der richtige Weg wäre.
Die Dimension des Vorhabens ist erheblich: Im neuen Schuljahr 2026/27 werden rund 170.330 Erstklässlerinnen und Erstklässler in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Wenn 80 Prozent davon einen Platz in Anspruch nähmen, müssten gut 136.000 OGS-Plätze bereitstehen. Der Landeshaushalt sieht insgesamt 500.500 Plätze vor, womit auch für ältere Jahrgänge Kapazitäten vorhanden wären. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2024/25 besuchten nur rund 56 Prozent der Erstklässler die OGS. Ab dem Schuljahr 2029/30 greift der Rechtsanspruch für alle Klassen von 1 bis 4. Das Schulministerium rechnet dann mit einem Bedarf von rund 590.000 Plätzen in Grundschulen. Bis zum Schuljahr 2028/29 sei ein Aufwuchs der Haushaltsmittel für bis zu 605.500 Plätze vorgesehen – damit wäre die notwendige Größenordnung bereits vor der vollen Wirksamkeit des Rechtsanspruchs erreicht.
Ob das Geld tatsächlich reicht, bleibt offen. Die Kommunen fordern, dass das Land nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ die Kosten ausgleicht, die durch die neuen Aufgaben entstehen. Solange es keine verbindlichen Standards gibt, warnen Kritiker, werde der Ganztag vielerorts zur reinen Verwahrung verkommen – mit ungleichen Chancen für Kinder aus unterschiedlichen Regionen und sozialen Schichten. Eltern, die in den kommenden Tagen ihre Kinder anmelden, sollten sich daher genau informieren, was die jeweilige Schule und Kommune tatsächlich anbieten kann.




