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Montag, 26. Oktober 2026

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BGH bestätigt Verurteilung des AfD-Politikers Wilko Möller wegen Wahlplakats

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller verworfen. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen eines als Hitlergruß wahrgenommenen Wahlplakats ist damit rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller bestätigt. Der 3. Strafsenat in Karlsruhe verwarf am 13. Oktober die Revision des Politikers, nachdem er bei der Überprüfung des Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten feststellte. Das Urteil ist damit rechtskräftig, wie der BGH mitteilte (Az. 3 StR 315/26). Damit endet der Rechtsstreit um das Plakat in allen Instanzen.

Im Zentrum des Verfahrens steht ein Wahlplakat aus dem Jahr 2024. Nach Angaben des Gerichts zeigt es einen Mann und eine Frau, die sich mit den Oberkörpern einander zugewandt gegenüberstehen und mit schräg nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. Die fototechnisch veränderte Armhaltung des Mannes ähnelt nach Feststellung des Gerichts einem Hitlergruß zum Verwechseln. Das Plakat war von einer Werbeagentur gestaltet worden. Der Angeklagte erkannte die Ähnlichkeit nach den Feststellungen des Gerichts, veranlasste dennoch den Druck in etwa 50-facher Ausfertigung und ließ das Plakat in Frankfurt (Oder) anbringen.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte Möller im Februar zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt, also 100 Tagessätzen zu je 116 Euro. Der Vorwurf lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da die Strafe mehr als 90 Tagessätze umfasst, wird die Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen. Möller gilt damit als vorbestraft.

Möller hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und Rechtsmittel eingelegt. Die AfD Brandenburg zitierte damals seinen Rechtsanwalt Hans-Christoph Jahr mit der Aussage: „Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.“ Der brandenburgische Landesvorsitzende René Springer zweifelte zudem die Unabhängigkeit der Justiz an und erklärte, es gehe nicht um ein Plakat, sondern um die AfD. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass die Revisionsinstanz die Feststellungen des Landgerichts nicht beanstandete.

Möller ist Landtagsabgeordneter in Brandenburg und war früher Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt (Oder). Die Verurteilung bleibt damit auch für seine politische Laufbahn bedeutsam, da sie im Führungszeugnis erscheint. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht anfechtbar und schließt das Verfahren um das umstrittene Wahlplakat ab.

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Elena Mertens

Autor

Nachrichtenredakteurin

Elena Mertens berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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