Bundesregierung plant erstmals seit 2007 höheres Elterngeld
Das Bundesfamilienministerium plant eine Anhebung des Elterngeldes, den Mindest- und Höchstsatz erhöhen und die geplante Kürzung der Bezugsdauer streichen. Der Gesetzentwurf geht nun in die regierungsinterne Abstimmung.
Junge Familien in Deutschland können künftig mit mehr Geld rechnen: Das Bundesfamilienministerium plant, das Elterngeld erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 anzuheben. Nach Angaben des Ministeriums in Berlin soll der Mindestsatz von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1800 auf 1900 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der weitere Neuerungen enthält, ist in die regierungsinterne Abstimmung gegangen. Beschlossen ist noch nichts, die Kernpunkte scheinen aber festzustehen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, in der Koalition sei eine gute Lösung für das Elterngeld gelungen. Ziel sei es, die Leistung strukturell weiterzuentwickeln und besser an die heutige Lebensrealität junger Familien anzupassen, damit eine Familiengründung attraktiv bleibe. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Elterngeld zu reformieren und zu erhöhen. Ein früherer Entwurf Priens sah unter dem Druck harter Sparvorgaben eine Kürzung der Bezugsdauer um zwei Monate vor, von 14 auf zwölf. Dafür hatte es Kritik gegeben. Diese Kürzung ist nun vom Tisch.
Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass es bei 14 Monaten Basiselterngeld bleibt, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen. Die restlichen sechs Monate können flexibel aufgeteilt werden. Alleinerziehende können weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. In den ersten jeweils vier Bezugsmonaten sollen beide Elternteile mehr bekommen, nämlich 80 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt, für jeden weiteren Monat dann 50 Prozent. Bisher gab es im Basiselterngeld in der Regel rund 65 Prozent des Nettoverdienstes pro Monat. Künftig sollen bei der Nettoberechnung zudem Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge berücksichtigt werden.
Das Ministerium begründet die Neuerungen damit, dass Väter finanziell einen Anreiz erhalten sollen, in der frühen Familienphase eine aktive Rolle zu übernehmen. Beide Eltern sollen zudem wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Nach der letzten Reform war das eingeschränkt worden, sodass Eltern innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes nur für einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld bekommen konnten. Außerdem soll der Geschwisterbonus, ein Zuschlag bei weiteren Kindern im Haushalt, länger gezahlt werden. Der Verwaltungsaufwand soll sinken, damit das Geld schneller bei den Eltern ankommt.
Prien betonte, man sende bewusst ein Zeichen an junge Familien. Zugleich behalte der Entwurf den Haushalt im Blick, um Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht jedes Jahr stärker zu belasten. Das Elterngeld gibt es seit 2007 als Einkommensersatz für Mütter und Väter, die für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der Arbeit nehmen. 2025 wurden dafür rund sieben Milliarden Euro ausgegeben, bei 1,6 Millionen Empfängern. 2021 lag die Zahl nach Angaben der Bundesregierung noch bei mehr als 1,8 Millionen. 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestsatz.
Fachleute halten eine Reform schon länger für überfällig. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat die Leistung wegen des fehlenden Inflationsausgleichs seit ihrer Einführung rund 38 Prozent ihrer Kaufkraft verloren. Wann die Reform in Kraft treten soll, ist noch offen.
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