Deutschland streitet über breitere Zuckersteuer – die Schweiz setzt auf Freiwilligkeit
Berlin prüft eine deutlich breitere Steuer auf Süßgetränke, bis hin zu Zero-Varianten und Pflanzendrinks. In der Schweiz läuft die Zuckerreduktion dagegen weiter über freiwillige Branchenziele.
Deutschland steht vor einer Grundsatzentscheidung, die im deutsch-schweizerischen Vergleich besonders deutlich wird. In Berlin wird nicht mehr nur darüber gestritten, ob zuckerhaltige Limonaden besteuert werden sollen. Ein am 25. August bekannt gewordenes Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums zieht den Kreis möglicher Produkte erheblich weiter: Neben klassischen Softdrinks könnten auch Getränke mit Süßstoffen, Pflanzendrinks, Milchmischgetränke, Eistees, trinkfertiger Kaffee, Nektare, Smoothies, Biermischgetränke sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein erfasst werden.
Damit verändert sich der Charakter der Debatte. Was zunächst als gesundheitspolitische Lenkungsabgabe auf besonders zuckerreiche Getränke gedacht war, entwickelt sich zu einer breiter angelegten Verbrauchsteuer auf gesüßte Getränke. Nach den aktuell berichteten Eckpunkten sollen 26 Cent je Liter ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter fällig werden, 32 Cent ab 7 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm. Getränke, die ausschließlich Süßstoffe enthalten, würden mit 26 Cent je Liter belastet.
Reiner Fruchtsaft und reine Milch sollen ausgenommen bleiben. Um Ausweichreaktionen zu erschweren, denkt das Finanzministerium aber auch an Sirupe, Konzentrate und Granulate. Eine allgemeine Steuer auf feste Süßwaren wie Schokolade oder Bonbons ist in diesem Modell dagegen bislang nicht vorgesehen.
Aus einer Gesundheitsabgabe wird ein Koalitionskonflikt
Der politische Streit verläuft inzwischen mitten durch die Bundesregierung. Das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium hält den Ansatz des Finanzministeriums für zu weit. Es orientiert sich stärker an der ursprünglichen Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit, die höhere Schwellen von 5 und 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter vorsah und künstlich gesüßte Getränke gerade nicht einbeziehen wollte.
Die ursprüngliche Kommission hatte den gesundheitspolitischen Effekt in den Vordergrund gestellt. Eine herstellernahe Abgabe sollte Unternehmen dazu bringen, Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt zu senken. Erwartet wurden rund 450 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr und Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung von etwa 20 bis 170 Millionen Euro. Beim nun diskutierten breiteren Modell werden deutlich höhere Einnahmen bis in die Größenordnung von rund zwei Milliarden Euro genannt. Genau deshalb wächst der Streit darüber, ob die Steuer in erster Linie ein Instrument der Prävention oder zunehmend auch ein Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Haushalte sein soll.
Finanzminister Lars Klingbeil hatte bereits Anfang Juli erklärt, sein Haus habe die Arbeiten an der Zuckersteuer übernommen und wolle sie 2027 einführen. Ob der Start zum Jahresanfang gelingt, ließ er offen. Damit ist die Steuer politisch weit vorangekommen, obwohl es noch keinen endgültigen Gesetzentwurf gibt.
Die Schweiz setzt weiter auf Branchenvereinbarungen
Auf der anderen Seite der Grenze verfolgt die Schweiz bislang einen anderen Weg. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen arbeitet mit Herstellern und Handel über die sogenannte Erklärung von Mailand zusammen. 21 Unternehmen erneuerten diese freiwillige Vereinbarung im August 2025. Für Erfrischungs- und Milchmischgetränke gilt bis Ende 2028 ein weiteres Reduktionsziel von 10 Prozent.
Nach Angaben des Bundesamts lag der Zuckergehalt der beteiligten Getränke 2024 bereits rund 13 Prozent unter dem Niveau der Ausgangsjahre 2020 und 2021. Die Schweizer Strategie setzt damit stärker auf freiwillige Rezepturänderungen und öffentlich vereinbarte Ziele als auf eine nationale Verbrauchsteuer nach deutschem Vorbild.
Der Unterschied ist für den grenznahen Raum politisch interessant. Deutschland diskutiert einen Preis- und Steueranreiz, der unmittelbar an der Zusammensetzung eines Getränks ansetzt. Die Schweiz versucht, mit Zielvereinbarungen Druck auf Hersteller auszuüben, ohne den Konsum über eine zusätzliche Abgabe direkt zu verteuern. Beide Ansätze zielen darauf, den Zuckergehalt zu senken, aber sie verteilen Verantwortung und Kosten unterschiedlich.
Entscheidend wird die Definition von „gesüßt“
Besonders umstritten ist die geplante Einbeziehung von Zero-Getränken. Wer keinen Zucker enthält, passt nur schwer in die ursprüngliche Logik einer Zuckerabgabe. Das Finanzministerium argumentiert dagegen mit einem breiteren Lenkungsansatz und mit der Gefahr, dass Hersteller in nicht erfasste Produktgruppen ausweichen könnten. Teile der Union sehen darin eine Überschreitung des eigentlichen Gesundheitsziels.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wird deshalb weniger die Überschrift „Zuckersteuer“ entscheidend sein als der genaue Gesetzestext. Ob Haferdrink, Eistee, Cola Zero oder alkoholfreies Bier tatsächlich erfasst werden, hängt von der endgültigen Definition ab. Ebenso offen ist, wie stark Hersteller die Belastung über Preise weitergeben oder durch neue Rezepturen vermeiden.
Der nächste Schritt ist ein belastbarer Gesetzentwurf, auf den sich die Koalition verständigen kann. Erst dann wird sich zeigen, ob Deutschland einen klar begrenzten Lenkungsmechanismus nach dem Vorbild der ursprünglichen Gesundheitskommission wählt oder eine wesentlich breitere Getränkesteuer. Für die Schweiz bleibt der deutsche Streit zugleich ein laufender Vergleichstest: Freiwillige Reduktion auf der einen Seite, steuerlicher Druck auf der anderen.




