Fünf Bundesländer fallen bei der Endlagersuche für Atommüll heraus
Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland sind nicht mehr Teil der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat ihre Zwischenstände veröffentlicht, die Entscheidung über den Standort liegt aber beim Bundestag.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland sind nicht mehr Teil der laufenden Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll. Das teilte die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit, die derzeit im niedersächsischen Peine tagt.
Nach Angaben der BGE hat sich die Suche damit weiter eingegrenzt. Die Fachleute haben die deutsche Landesfläche auf nun weniger als fünf Prozent reduziert. In diesen Gebieten hält die Gesellschaft die geologischen Bedingungen grundsätzlich für geeignet. Damit ist inzwischen die gesamte Landesfläche in Bearbeitung oder bewertet. Die Ergebnisse werden auf der Internetseite der BGE als interaktive Karte veröffentlicht.
Das Saarland war den Angaben zufolge bereits 2020 aus dem Verfahren ausgeschieden, Rheinland-Pfalz schied 2025 aus. In diesem Jahr wurden Sachsen, Berlin und Hessen neu aussortiert. Im Jahr 2020 hatte die bundeseigene Gesellschaft zunächst in einem Bericht 90 Gebiete ausgewiesen, in denen sich eine weitere Prüfung lohnen könnte. Das waren knapp 54 Prozent der Fläche Deutschlands. Diese Gebiete wurden im weiteren Verfahren schrittweise eingegrenzt.
Bei der Suche wird die geologische Sicherheit der Teilgebiete in einem wissenschaftsbasierten Verfahren analysiert. Mit jedem Prüfschritt steigen die Sicherheitsanforderungen, weshalb immer mehr Gebiete ausscheiden. Erst in einem späteren Verfahren wird berücksichtigt, wie nah eine geeignete Region etwa an Ballungszentren liegt. Das wichtigste Werkzeug sind nach Angaben der BGE sogenannte repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, die auf vorhandenen geologischen und geografischen Daten beruhen. Als potenziell geeignete Gesteinsarten gelten Granit, Salz und Ton.
Gebiete, deren Untergrund beschädigt oder gefährdet ist, kommen laut dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nicht als Standort infrage. Ausgeschlossen werden damit Bergbaugebiete und Regionen, in denen Vulkane aktiv waren oder die Gefahr von Erdbeben besteht. Zudem dürfen radioaktive Stoffe nicht über Wasserwege an die Erdoberfläche gelangen. Das Gestein muss außerdem die Wärme ableiten können, die die Abfälle auch im Endlager noch abgeben. Das Endlager soll durch eine mindestens 300 Meter mächtige Gesteinsschicht von der Erdoberfläche getrennt sein.
Die nun veröffentlichten Arbeitsstände sind noch keine verbindlichen Ergebnisse. Die Einengung der Teilgebiete auf Standortregionen erfolgt erst Ende 2027. Dann will die BGE zum Abschluss der ersten Phase konkrete Regionen für die oberirdische Erkundung vorschlagen. Nach einer eingehenden Prüfung durch Wissenschaftler und das BASE entscheidet der Gesetzgeber, also der Bundestag, wie es in der zweiten Phase weitergeht. Das letzte Wort über den Standort hat damit das Parlament.
Das Zieldatum für die Suche ist das Jahr 2050. Bis dahin soll ein Lager für rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiven Atommüll gefunden werden, der in mehr als 60 Jahren Atomkraft angefallen ist. Der Standort soll Sicherheit für eine Million Jahre bieten. Derzeit lagert der Atommüll in sechzehn oberirdischen Zwischenlagern in verschiedenen Bundesländern. Die letzten deutschen Atomkraftwerke gingen im April 2023 außer Betrieb.
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