Das geplante Heizungsgesetz könnte sich weiter verzögern. Die Linke-Fraktion im Bundestag hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch in dieser Woche zu verhindern. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, sagte am Dienstagmorgen in Berlin, man strebe zwar den Abschluss der Beratungen im Ausschuss für Mittwoch an, doch ob das Gesetz anschließend auch im Plenum abschließend behandelt werde, sei offen. „Wir warten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, so Bilger. „Wir wollen im Lichte der Entscheidung bewerten, ob wir das auf die Plenartagesordnung nehmen. Zeitdruck gibt es aus unserer Sicht nicht.“
Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich Anfang der Woche auf einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf geeinigt. Ursprünglich sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die Anfang September beginnt, verabschiedet werden. Die Linke wirft der Bundesregierung vor, das Gesetz im Eilverfahren durchdrücken zu wollen, ohne die Informationsrechte der Abgeordneten ausreichend zu wahren. Die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, erklärte am vergangenen Freitag: „Die Bundesregierung kann auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage treffen zur Klimawirkung, zur Verfügbarkeit von Biomasse und zur Strategie der Umsetzbarkeit.“ Sie forderte, die Berechnungen zu den Klimaauswirkungen müssten offengelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht könnte noch in dieser Woche über den Eilantrag entscheiden.
Kern des Streits ist die geplante Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regelung, die vorsieht, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag erklärt, die Bundesregierung ersetze „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit und sprach mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“. Künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden können, sofern sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Zudem soll die bisher geltende Frist entfallen, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Umweltverbände sowie die Linke und die Grünen sehen in den geplanten Änderungen einen möglicherweise verfassungswidrigen Rückschritt beim Klimaschutz. Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Union und SPD zögern, ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen und das Gesetz ganz zurücknehmen.“ Beim Gesetz ignoriere die Koalition alle Warnungen. „Fossile Gasheizungen werden nicht aus dem Verkehr gezogen.“ Es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. „Das Gesetz ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe.“ Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi ergänzte: „Wochenlang wurde verhandelt, verbessert wurde nicht wirklich was.“ Dabei hätten Experten bei der Anhörung klargemacht, dass das Gesetz schlecht sei und verfassungsrechtlich hochproblematisch.
Die Linke hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, juristische Schritte einzuleiten, um eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause zu verhindern. Die Fraktion argumentiert, dass die Bundesregierung die Abgeordneten nicht ausreichend über die konkreten Auswirkungen des Gesetzes informiert habe. Insbesondere fehlten belastbare Daten zur Klimawirkung, zur Verfügbarkeit von Biomasse und zur Strategie der Umsetzbarkeit. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zielt darauf ab, die Informationsrechte des Bundestags zu wahren und eine übereilte Verabschiedung zu verhindern.
Die schwarz-rote Koalition verteidigt ihre Pläne mit dem Hinweis auf mehr Technologieoffenheit und weniger staatliche Vorgaben. Wirtschaftsministerin Reiche betonte, die neuen Regelungen sollten den Bürgern mehr Wahlfreiheit bei der Heizungswahl lassen, anstatt sie auf eine bestimmte Technologie festzulegen. Kritiker hingegen befürchten, dass die Abschwächung der Vorgaben den Klimaschutz im Gebäudesektor gefährdet und Deutschland seine selbst gesteckten Klimaziele verfehlen könnte. Der Gebäudesektor ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen in Deutschland.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nun mit Spannung erwartet. Sollte das Gericht dem Eilantrag der Linken stattgeben, könnte sich die Verabschiedung des Gesetzes bis nach der Sommerpause verzögern. Die Union hat bereits signalisiert, dass sie in diesem Fall keinen Zeitdruck sehe. Die Sommerpause des Bundestags beginnt planmäßig Anfang September und dauert bis Ende des Monats. In dieser Zeit sind keine Plenarsitzungen vorgesehen, sodass eine Verabschiedung des Gesetzes frühestens im Oktober möglich wäre.
