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Montag, 31. August 2026

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Hubig fordert nach Meta-Vergleich strengere Regeln für soziale Medien

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht im US-Vergleich mit Meta eine Signalwirkung und fordert wirksameren Schutz von Kindern vor Social-Media-Sucht in Deutschland und Europa.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dringt nach dem milliardenschweren Vergleich in den USA mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta auf Konsequenzen für den Jugendschutz in Deutschland. Der Prozess um Social-Media-Sucht bei Heranwachsenden habe eine Signalwirkung, sagte die Ministerin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Kinder und Jugendliche bräuchten im digitalen Raum wirksamen Schutz: für ihre Privatsphäre und Sicherheit, durch angemessene Altersgrenzen und vor manipulativen Designs wie endlosem Scrollen.

Hubig verwies auf das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act), das bereits klare Vorgaben mache. Plattformen stünden in der Pflicht, Minderjährige besonders zu schützen. „Jetzt müssen diese Regeln konsequent durchgesetzt und weiterentwickelt werden“, betonte sie. Deutschland müsse in Europa den Druck hochhalten, damit daraus schnell spürbare Verbesserungen entstünden. Die Ministerin sprach sich zudem für eine nationale Übergangsregelung aus, insbesondere zu einem gesetzlichen Mindestalter für soziale Medien.

Dabei forderte Hubig ein abgestuftes Schutzkonzept, das unterschiedliche Altersgruppen und ihre unterschiedlichen Schutzbedürfnisse berücksichtigt. „Pauschale Verbote wären der falsche Weg“, sagte sie. „Entscheidend ist, dass wir jetzt handeln: Jedes weitere Jahr ohne konkrete Schutzvorgaben kann für die Kinder und Jugendlichen, die heute aufwachsen, schädliche Folgen haben.“

Hintergrund der Forderungen ist ein Vergleich, den Meta am Mittwoch mit US-Bundesstaaten geschlossen hat. Der Konzern stimmte einer Zahlung von 16,7 Milliarden Dollar (14,3 Milliarden Euro) zu und machte Zugeständnisse bei der Nutzung seiner Dienste. Konkret sagte Meta Zeitbeschränkungen für die Nutzung von Instagram und Facebook durch Minderjährige sowie nächtliche Zugangssperren zu. Teenager sollen die Apps künftig nur noch zwei Stunden pro Tag nutzen dürfen.

Die Justizministerin sieht in dem US-Verfahren auch einen Fingerzeig für Deutschland und Europa. Wegen der Suchtgefahr von Social Media dränge die Zeit, erklärte die SPD-Politikerin. Der Fall zeige, dass Plattformbetreiber international zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten gegenüber Minderjährigen verletzten. Hubig machte deutlich, dass Deutschland bei der Weiterentwicklung des digitalen Jugendschutzes eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union anstreben solle.

Der Digital Services Act der EU verpflichtet große Online-Plattformen bereits heute zu besonderen Schutzmaßnahmen für Minderjährige. Dazu gehören unter anderem Risikobewertungen, Transparenzpflichten und Maßnahmen gegen suchtfördernde Gestaltungselemente. Hubig zufolge reichen diese Vorgaben allein jedoch nicht aus. Die nationale Übergangsregelung solle die Lücke schließen, bis europäische Regelungen vollständig greifen. Ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sei dabei ein zentraler Baustein, müsse aber altersgerecht ausgestaltet werden.

Christoph Reichert

Autor

Politischer Korrespondent

Christoph Reichert berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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