Hubig will Schutz queerer Menschen im Grundgesetz verankern
Als Reaktion auf den Terroranschlag beim Berliner CSD fordert Bundesjustizministerin Hubig eine Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes, um queere Menschen ausdrücklich vor Diskriminierung zu schützen.
Bundesjustizministerin Dorothee Hubig drängt darauf, den Schutz queerer Menschen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Die SPD-Politikerin reagiert damit auf den islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin Ende Juli. Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet bereits Benachteiligungen aus Gründen der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung sowie einer Behinderung. Hubig möchte diese Norm nun um das Merkmal der sexuellen Identität erweitern.
Der Vorstoß kommt wenige Wochen nach dem Anschlag, bei dem ein 21 Jahre alter Islamist am 25. Juli in Berlin eine Frau tötete und mindestens 31 Menschen verletzte, sieben davon schwer. Der Attentäter wurde von Polizisten erschossen. Das Ereignis hat die Debatte über den Schutz queerer Menschen in Deutschland neu entfacht. Die Justizministerin sieht in einer Verfassungsänderung ein starkes gesellschaftliches Signal, das über den reinen Gesetzestext hinausgeht.
Unterdessen hat der Anschlag auch Auswirkungen auf geplante CSD-Veranstaltungen in der Region Brandenburg. Am kommenden Samstag findet in Königs Wusterhausen südöstlich von Berlin erstmals ein Christopher Street Day statt. Die Veranstalter erwarten mindestens 500 Teilnehmer. Wegen angekündigter Proteste einer rechtsextremen Jugendgruppierung ist die Polizei im Einsatz. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) will an dem Umzug teilnehmen und nannte dies ein wichtiges Zeichen der Solidarität gerade nach dem Anschlag in Berlin. Auch Bürgermeisterin Michaela Wiezorek wird erwartet. Zeitgleich feiert die Stadt Ludwigsfelde ihren zweiten CSD, rund 30 Kilometer entfernt. Weitere Demonstrationen der queeren Community in Brandenburg folgen bis in den Oktober hinein.
Die rechtsextreme Gruppierung „Jägertruppe Berlin-Brandenburg“ rief in sozialen Medien zum Protest gegen den CSD in Königs Wusterhausen auf. „Wir sagen nein zum CSD“, hieß es dort. Der Verfassungsschutz stuft die Gruppe als eine von mehreren aktionsorientierten, rechtsextremistischen Jugendgruppen ein, die in sozialen Netzwerken entstanden sind. Immer wieder kommt es bei Veranstaltungen der queeren Community in Deutschland zu Gegenaktionen aus der rechtsextremen Szene.
Redmann, der offen homosexuell lebt, hatte kürzlich betont: „Wer an Christopher Street Days teilnimmt, soll das ohne Angst tun können.“ Zugleich erfordere es in kleinen Orten Brandenburgs aus seiner Sicht mehr Mut von queeren Menschen, sich offen zu zeigen. Die Forderung nach einer Grundgesetzänderung stößt in der Koalition auf unterschiedliche Reaktionen. Während Vertreter von SPD und Grünen den Vorstoß unterstützen, melden Teile der Union verfassungsrechtliche Bedenken an. Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.




